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Heidelberg, 28.07.2025: Pflegekräfte übernehmen in ihrer alltäglichen Tätigkeit viel Verantwortung – rechtlich, fachlich und menschlich. Dabei können auch kleine Fehler schwerwiegende Folgen haben. Die jetzt erschienene 2., neu bearbeitete Auflage des Praxishandbuch Pflegerecht vermittelt kompakt und praxisnah das nötige Wissen über die geltenden rechtlichen Pflichten und Vorschriften für den Pflegealltag.
Gerade für Pflegefachpersonen kann Unwissenheit im Hinblick auf das geltende Arbeitsrecht schwerwiegende Konsequenzen haben: Fehlerhafte Dokumentation, Missachtung der Schweigepflicht, fehlende Einwilligungen, Verstöße gegen Hygienevorgaben oder unzulässige Delegation ärztlicher Aufgaben bergen rechtliche Risiken. Wer professionell pflegt, sollte die geltenden rechtlichen Pflichten und Vorschriften kennen.
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Das Praxishandbuch Pflegerecht vermittelt verständlich und praxisnah alles Wichtige zu zentralen Rechtsbereichen wie Arbeitsrecht, Haftung, Delegation, Strafrecht, Medizinproduktegesetz, Arzneimittelrecht und dem Betäubungsmittelgesetz. Außerdem wurden viele Neuerungen in das Handbuch aufgenommen: Pflegekammern, Berufsordnungen, das Pflegeberufegesetz und das Pflegekompetenzgesetz. Auch wirtschaftliche und organisatorische Themen wie Abrechnungsstreitigkeiten mit Kostenträgern, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Kooperationen im Gesundheitswesen, Datenschutz und Versicherungen finden Berücksichtigung – anschaulich und anwendungsorientiert. |
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Dipl.-Pflegewirt Thorsten MüllerDipl.-Pflegewirt, zertifizierter Pflegesachverständiger, Fachkrankenpfleger Intensivpflege und Hochschuldozent. |
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Jan P. SchabbeckFachanwalt für Medizinrecht, Geschäftsführender Gesellschafter der VSZ Rechtsanwälte Ludwigshafen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Jan P. Schabbeck Autor und Referent zum Thema Arbeitsteilung im Gesundheitswesen durch Kooperationen im Gesundheitswesen und pflegt stets den Kontakt zu Institutionen, Verbänden und Politik. Zahlreiche Mitgliedschaften und Funktionen vom Deutschen Anwaltsverein bis zu seiner Tätigkeit als Stiftungsrat verdeutlichen das breite Spektrum seiner Expertise. |
Praxishandbuch Pflegerecht2., neu bearbeitete Auflage
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