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Das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) löst 27 verschiedene landesrechtlich geregelte Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz ab und schafft ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf. Damit stellen das PflFAssG und die dazugehörigen Verordnungen wichtige Ergänzungen der bundesgesetzlichen Regelungen zu den Pflegeberufen dar.
Das vorliegende Werk kommentiert das zum 1. Januar 2027 in Kraft getretene Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) und die dazugehörige Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV).
Mit der Verabschiedung des PflFAssG wurde die bislang nur für Pflegefachpersonen nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) geltende Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) auf die Ausbildungsfinanzierung der Pflegefachassistenz ausgeweitet. Die Änderungen in der neugefassten PflAFinV werden wie bisher in dem Praxiskommentar zum Gesetz über die Pflegeberufe erläutert und werden für die Nutzerinnen und Nutzer des Praxiskommentars zum PflFAssG elektronisch zugänglich gemacht.
Die Kommentierung wendet sich insbesondere an die Praxis der pflegerischen Versorgung, so die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen sowie die zuständigen Behörden. Darüber hinaus bietet sie all denen Orientierung, die in der Verantwortung für das Versorgungsgeschehen und für die Gestaltung der Pflegeberufe stehen.
Die Autoren:
Prof. Dr. iur. Gerhard Igl ist Universitätsprofessor a. D. und ehemaliger geschäftsführender Vorstand des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Sozial- und Gesundheitsrechts, des Rechts der älteren Menschen, des Heimrechts sowie des Rechts des bürgerschaftlichen Engagements. Gerhard Igl ist u. a. Autor des Loseblattwerkes „Recht der Gesundheitsfachberufe, Heilpraktiker und sonstigen Berufe im Gesundheitswesen“ im medhochzwei Verlag.
Prof. Dr. rer. soc. Peter Kostorz vertritt am Fachbereich Gesundheit der Fachhochschule Münster die Rechtswissenschaft mit den beiden Schwerpunkten Gesundheitsrecht und Bildungsrecht. Er ist ausgebildeter Berufspädagoge und Autor zahlreicher Publikationen unter anderem zum Pflegerecht und hier insbesondere zum Ausbildungsrecht in der Pflege.