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Die nunmehr 4., neu bearbeitete Auflage erweitert und ergänzt die Kommentierungen zum Pflegeberufegesetz (PflBG) und zu den beiden Verordnungen (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung sowie Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung) in einigen relevanten Teilen. Gerade das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vom 12. Dezember 2023 enthält umfangreiche Änderungen. Die Kommentierungen zu den beiden Verordnungen orientieren sich in weiten Teilen an den Begründungen zu diesen Verordnungen, die vom Gesetz- und Verordnungsgeber stammen.
Die Kommentierung wendet sich insbesondere an die Praxis, d. h. an die zuständigen Behörden, die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen. Die Kommentierung soll aber auch all denen von Nutzen sein, die in der Verantwortung für das Versorgungsgeschehen und die Gestaltung der Pflegeberufe stehen.
Der Autor:
Prof. Dr. iur. Gerhard Igl ist Universitätsprofessor a. D. und ehemaliger geschäftsführender Vorstand des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Sozial- und Gesundheitsrechts, des Rechts der älteren Menschen, des Heimrechts sowie des Rechts des bürgerschaftlichen Engagements. Gerhard Igl ist u. a. Autor des Loseblattwerkes „Recht der Gesundheitsfachberufe, Heilpraktiker und sonstigen Berufe im Gesundheitswesen“ im medhochzwei Verlag.
"Insgesamt bietet der Praxiskommentar zum Pflegeberuferecht von Gerhard Igl eine ebenso aktuelle wie äußerst fundierte Einführung in das gesamte, bundesweit geltende Berufs- und Ausbildungsrecht in der Pflege – und das aus einer Hand und einem Guss. Er ist in weiten Teilen interdisziplinär angelegt und als Hilfsmittel zur Klärung pflegeberuferechtlicher Fragen für Ausbildungsträger, Schulen und Aufsichts- bzw. Prüfungsbehörden gleichermaßen unverzichtbar, weshalb er ihnen wärmstens zur Anschaffung zu empfehlen ist. Begründet mit dessen Qualität und Praxisrelevanz war in der Rezension zur Erstauflage des Kommentars dementsprechend zu lesen: „Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen, dass er sich als das Standardwerk zum Pflegeberuferecht etablieren wird!“ Dies hat sich bewahrheitet: Wenn ein Kommentar seit seinem ersten Erscheinen fast jährlich neu aufgelegt wird, kann man ihn mit Fug und Recht derart betiteln!"
Rezension von
Prof. Dr. Peter Kostorz
Fachhochschule Münster, Fachbereich Gesundheit. Lehr- und Forschungsgebiet: Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Gesundheitsrecht und Bildungsrecht
Quelle: socialnet.de, 04.12.2024, ganze Rezension lesen unter: https://www.socialnet.de/rezensionen/32621.php