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In diesem Seminar werden die für psychotherapeutische Praxen grundlegenden Gebührenordnungssysteme behandelt: EBM und GOP. Außerdem werden die speziellen Regelungen der Beihilfeverordnung für den Bereich der Psychotherapie erläutert.
Das Seminar findet in Kooperation mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) statt.
Definitionsgemäß bestimmt der EBM „den Inhalt der berechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. PP und KJP können die Leistungen abrechnen, die in der Präambel des Kapitels 23 des EBM aufgeführt sind. Zunächst werden die die wichtigsten Grundlagen des EBM und der Vergütung vorgestellt, wie zum Beispiel das Prinzip der Budgetierung, Punktzahlen, Punktwerte, Bestimmung der sog. „angemessenen Vergütung“, aber auch wer den EBM beschließt. Im Folgenden werden die Leistungen und die jeweiligen Abrechnungsbestimmungen im Einzelnen vorgestellt. Möglichkeiten der Abrechnung werden anhand von Beispielen erläutert.
Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ist zwar rechtlich eine eigenständige Gebührenordnung, inhaltlich jedoch identisch mit bestimmten Abschnitten der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Stand ist immer noch der von 1996. Die GOÄ ist völlig veraltet, was den Umgang bei der Abrechnung privat erbrachter Leistungen sehr erschwert. Im Seminar werden die Leistungen, die für PP und KJP infrage kommen, im Einzelnen erläutert. Aufgrund dessen, dass seit nunmehr 27 Jahren keine Anpassung der Vergütungen stattgefunden hat, liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf dem Umgang mit den Steigerungsfaktoren.
In mehreren Reformschritten der letzten Jahre ist die Bundesbeihilfe der Entwicklung der Psychotherapie, wie sie sich, angestoßen durch die Reform der Psychotherapie-Richtlinie für den Bereich der GKV seit 2017 ereignet hat, angepasst worden. Im Seminar werden die aktuellen Bedingungen der Bundesbeihilfe (der sich auch die Landesbeihilfe Baden-Württemberg angeschlossen hat) vorgestellt.
Der Referent:
Dipl.-Psych. Dieter Best ist Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit verhaltenstherapeutischer Praxis in Ludwigshafen am Rhein. Der Referent war Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KBV stellvertretendes Mitglied im Bewertungsausschuss. Dieter Best ist Gebührenordnungsbeauftragter des Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer, Fachautor und Herausgeber des Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis (MHP).
Veranstaltungsort:
medhochzwei Verlag, Alte Eppelheimer Str. 42/1, 69115 Heidelberg
Ihr kostenfreier Onlinezugang zum Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis:
Mit der Buchung erhalten Sie einen 6-monatigen Onlinezugang zum MHP kostenfrei dazu. Das Handbuch hat sich als unerlässliche Arbeitsgrundlage für die tägliche Praxis etabliert, denn es enthält alle relevanten Informationen zu Antragstellung, Abrechnung, Auskunftspflicht, Behandlungsvertrag, Kooperationsformen, Patientenrechte, Versicherungen, Zulassungsfragen und vielem mehr. Zudem finden Sie darin auch aktuelle Rechtsvorschriften, Richtlinien sowie hilfreiche Adressen für Ihre Arbeit. Durch die enthaltenen Checklisten und Musterformularen können Sie sich Ihre wertvolle Kraft und Zeit für Wichtigeres aufsparen: Ihre Patienten.
Dipl.-Psych. Dieter Best
Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit verhaltenstherapeutischer Praxis in Ludwigshafen. Dieter Best war Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Mitglied der Vertretersammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KBV und stellv. Mitglied des Bewertungsausschusses. Dieter Best ist Gebührenordnungsbeauftragter der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).