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Dr. iur. Andreas Meschke

Dr. Andreas Meschke wurde 1971 in Opladen, jetzt Leverkusen, geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen von Oktober 1996 bis September 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kirchenrecht und Rheinische Kirchenrechtsgeschichte (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) für Prof. Wolfgang Rüfner und Prof. Stefan Muckel. Referendardienst im Landgerichtsbezirk Köln 1997 bis 1999. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Oktober 1999; seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht. 2003 Promotion bei Prof. Wolfgang Rüfner zu einem kommunalwirtschaftsrechtlichen Thema.

Seit 2001 arbeitet Dr. Andreas Meschke ausschließlich medizinrechtlich und berät als Mitglied (Partner) der Möller & Partner – Kanzlei für Medizinrecht PartG mbB, Düsseldorf, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Medizinische Versorgungszentren vornehmlich zu allen Rechtsfragen der ambulanten Leistungserbringung. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die kooperations- sowie kaufrechtliche Vertragsgestaltung und das damit in Zusammenhang stehende Vertragsarztrecht. Dr. Andreas Meschke ist Autor diverser Fachpublikationen und seit rund 20 Jahren Referent sowohl für alle Mandantengruppen als auch im Bereich der fachanwaltlichen Fortbildung.

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