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Prof. Dr. Thomas Vollmöller ist ein auf Krankenhausrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Partner bei SEUFERT Rechtsanwälte München. Er berät bundesweit Krankenhäuser aller Trägergruppen in Fragen der Krankenhausplanung, Krankenhausvergütung und Investitionsförderung. Seit 2022 ist er Honorarprofessor für Öffentliches Recht und Gesundheitsrecht an der Universität Augsburg. Als Dozent ist er regelmäßig u. a. am Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) tätig und Autor zahlreicher Veröffentlichungen, z. B. des Praxishandbuchs zur Krankenhausfinanzierung.