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Kai Tybussek ist Rechtsanwalt und Geschäftsführender Partner der CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er besitzt fundierte Branchenerfahrung in der Beratung und Vertretung von Pflege- und medizinischen Einrichtungen, Stiftungen, Spenden- und Hilfsorganisationen sowie Forschungseinrichtungen. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des DVKC e. V. – Management und Controlling – in der Gesundheitswirtschaft, Lehrbeauftragter Duale Hochschule Baden-Württemberg Studiengang BWL – Gesundheitswesen & soziale Einrichtungen und Dozent der Graduate School Rhein-Neckar, MBA-Studiengang: Gesundheitsmanagement und -controlling. Kai Tybusseks Publikationen umfassen zahlreiche Fachzeitschriften- und Fachbücherbeiträge sowie einen SGB Kommentar. Als Referent ist er oft auf Kongressen anwesend und leitet zudem Seminare und Inhouse-Schulungen.