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Rechtsanwalt Fritz ist seit 1990 selbständiger Anwalt in Saarbrücken. Schwerpunkt der praktischen Tätigkeit war und ist die Wahrnehmung der Interessen der Mandanten insbesondere im Bereich des Arzthaftungsrechts, wenn also Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Raum stehen. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung im Rahmen sozialrechtlicher Fragestellungen im Hinblick auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Probleme im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung. Selbstverständlich erfolgt auch hier die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung. Ein weiteres Tätigkeitsfeld bildet die Betreuung der Mandanten bei Erstellung und Abfassung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Seit Mitte 2017 betreut Herr Rechtsanwalt Fritz ehrenamtlich die Patientenberatung des VdK. Herrn Fritz ist dabei ein besonderes Anliegen, durch Behandlungsfehler geschädigten Patienten kostengünstig Wege aufzuzeigen, wie sie zu ihrem Recht kommen.