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Online-Seminar am 20. November, 14.30 – 17 Uhr
Psychotherapeutische Privatleistungen richtig abrechnen – GOÄ/GOP, neue Abrechnungsempfehlungen, Bundesbeihilfe
Die Abrechnung psychotherapeutischer Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der inhaltlich mit ihr identischen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ist oft problematisch, da diese Regelwerke seit 1996 unverändert geblieben sind.
Ab dem 1. Juli 2024 treten jedoch neue Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen in Kraft, die Psychotherapeuten eine bessere Vergütung und erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten bieten. In diesem Seminar erhalten Psychotherapeuten einen umfassenden Überblick über alle Leistungen, die nach der GOÄ/GOP abgerechnet werden können. Insbesondere die neuen Abrechnungsempfehlungen stehen dabei im Fokus. Zudem wird erläutert, welche Änderungen durch die 10. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung vorgenommen wurden und wie diese für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen genutzt werden können.
Das Seminar ist wie folgt gegliedert:
1. Grundsätzliches zur GOÄ und GOP
2. Abrechnungsempfehlungen
3. Leistungen der GOÄ/GOP, die von Psychotherapeuten abgerechnet werden können
4. Bundesbeihilfeverordnung
Akkreditierung: 3 Fortbildungspunkte nach Lernerfolgskontrolle bis 19.11.2025 Weitere Informationen finden Sie hier.
https://youtu.be/flrrgpMrzBA