Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis

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Artikelbeschreibung

Möchten Sie Ihre Kraft und Zeit nicht am liebsten in die Arbeit mit den Patienten stecken?
Und sich zu allen anderen Themen auf aktuelle, fundierte und rechtssichere Informationen aus erster Hand verlassen?

Bell/Best/Gerlach/Lubisch/Schaff/Schmid,
Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis (MHP)

Die Herausgeber legen mit diesem Handbuch eine unerlässliche Arbeitsgrundlage für die tägliche Praxis vor. In lexikalischer Form werden Themen wie z. B. Antragstellung, Abrechnung, Auskunftspflicht, Behandlungsvertrag, Kooperationsformen, Patientenrechte, Versicherungen, Zulassungsfragen und vieles mehr behandelt.
Im Anhang finden sich aktuelle Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie hilfreiche Adressen. Praktische Checklisten und Musterformulare unterstreichen die Praxistauglichkeit des Werkes.
Zahlreiche Gesundheitsreformen (z. B. das Versorgungsstrukturgesetz 2012), Neuregelungen der Selbstverwaltung und schließlich auch das Patientenrechtegesetz 2013 verändern das Psychotherapeutenrecht stetig. Herausgeber, Gesamtredaktion und Autoren aus Wissenschaft und Praxis stellen den Eingang rechtlicher, berufsrechtlicher und die Entwicklung der Profession betreffender Entwicklungen ins Werk sicher.

Ein paar Beispiele aus dem Inhalt:

Haftung: Schlägt die psychotherapeutische Behandlung fehl, wird keine Besserung der psychischen Problematik des Patienten erzielt oder verschlechtert sich sogar dessen Gesamtverfassung, kommt es unter Umständen sogar zu einem Suizid(versuch), dann können sich auf drei Ebenen für den Psychotherapeuten Konsequenzen ergeben, auf der zivilrechtlichen (Schadensersatz, Schmerzensgeld), der strafrechtlichen (strafgerichtliche Verurteilung, insb. Geld- oder Freiheitsstrafe, Berufsverbot) sowie der berufsrechtlichen (Sanktionen bis hin zum Entzug der Approbation).
Der Beitrag 1060 von Prof. Dr. Burkhard Boemke befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung des Therapeuten. Dr. Maximilian Warntjen beleuchtet im Beitrag 1070 die strafrechtlichen Aspekte. Inge Berns und Dr. Martin H. Stellpflug gehen im Beitrag 1430 Musterberufsordnung auf das Berufsrecht ein.

Beihilfeverordnung: Die Erstattung von Psychotherapie bei Patienten, die einen Anspruch auf die Beihilfe des Bundes haben, richtet sich nach der Beihilfeverordnung des Bundesministeriums des Innern, die 2009 die früheren Beihilfevorschriften abgelöst hat. Das Beihilferecht der Länder und Kommunen stimmt mit den Vorgaben des Bundes in weiten Teilen überein. Dieter Best stellt im Beitrag 450 Beihilfevorschriften die Bestimmungen der Bundesbeihilfe im Überblick dar, insbesondere geht er auf die Unterschiede zu den früheren Beihilfevorschriften ein. Die Beihilfeverordnung ist bei den Rechtsvorschriften (→ R 4060) im Wortlaut wiedergegeben.

Abrechnung: Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbarte Abrechnungsgrundlage für die vertragsärztlichen Leistungen. Im EBM sind alle Leistungen aufgeführt, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Die aufgeführten Leistungen werden mit Punkten bewertet, diese Punkte bestimmen die Relation der Leistungen untereinander. Der EBM ist keine statische Gebührenordnung, sondern wird regelmäßig an Veränderungen angepasst, neue Leistungen werden aufgenommen und bewertet. Diese Anpassungen erfolgen durch Beschlüsse des Bewertungsausschusses. Walter Usinger bereitet das Thema übersichtlich und stets aktuell im Beitrag 100 Abrechnung auf.

Schweigepflicht: Im Beitrag 2000 setzt sich Ulrike Hespeler mit den wesentlichen Aspekten der Schweigepflicht, die im ärztlichen und/oder psychotherapeutischen Berufsalltag von Relevanz sind, auseinander. Dabei wird dargestellt, wer zum Kreis der Geheimnisträger gehört, unter welchen Umständen ein Verstoß gegen die Schweigepflicht vorliegt bzw. wann eine gerechtfertigte Weitergabe des Patientengeheimnisses erfolgt. Neben Einzelfragen u. a. postmortale Schweigepflicht, Umgang mit der Patientenkartei bei Verkauf der Arztpraxen, Einschaltung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle oder der Umgang mit Anfragen von Versicherungen, werden die Gründe, aufgrund derer der Schweigepflichtige das ihm Anvertraute befugt zur Kenntnisnahme durch Dritte weitergeben darf, erläutert und auf die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Schweigepflicht hingewiesen.

Details

Allgemeine Informationen

Produktform:
Loseblattwerk
Sprache:
Deutsch
Verlagsmarke:
Psychotherapeutenverlag
ISBN:
978-3-86224-003-6
Gewicht:
9428 g
Herstellungsland:
DE
Stand:
102. Aktualisierung Oktober 2023
Umfang:
5.054 Seiten
Format:
17 x 24 cm
Ordner:
3 Ordner
Bezugsinformationen:
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Biografie

Die Herausgeber:

Dr. med. Karin Bell, Fachärztin für Psychotherapeutische und Innere Medizin, Psychoanalytikerin, Stv. Vorsitzende des Berufsverbandes u. d. DGPM

Dipl.-Psych. Dieter Best, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung

Hartmut Gerlach, Rechtsanwalt

Barbara Lubisch, Psychologische Psychotherapeutin

Christa Schaff, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychoanalyse

Prof. Dr. Rudolf Schmid, Leitender Direktor des Klinikum Hannover sowie Professor an der Universität Hannover


Interview mit Dieter Best

Dr. Uwe Preusker interviewt im Rahmen des medhochzwei-Tischgesprächs am 23.03.2011 Dieter Best, den Bundesvorsitzenden der PsychotherapeutenVereinigung zu den Vorstellungen und Wünschen der Psychotherapeuten im hinblick auf das neue geplante Versorgungsgesetz.

Interview mit Hartmut Gerlach

Interview mit Hartmut Gerlach zur Verkammerung der Psychotherapeuten am 06.05.2010. Hartmut Gerlach ist Rechtsanwalt und Justiziar der Landespsyhotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sowie Mitherausgeber des Management Handbuchs für psychotherapeutische Praxis.
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