BPtK-Positionen zur Europawahl 2024: mehr Verbindlichkeit gefordert

21.03.2024, medhochzwei
Psychotherapie, Politik & Wirtschaft

Anlässlich der anstehenden Wahl zum Europäischen Parlament hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) jetzt ein Positionspapier mit Forderungen der Profession veröffentlicht. In fünf Handlungsfeldern hat die Kammer festgehalten, welche Ziele und Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit auf EU-Ebene aus ihrer Sicht auf die politische Agenda gehören.

„Wir erwarten von der EU, die Prävention psychischer Erkrankungen, einen besseren Zugang zur Versorgung und die Integration psychisch kranker Menschen in den Arbeitsmarkt mit Nachdruck in den Blick zu nehmen“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Angesichts langer Arbeitsausfälle und einer hohen Anzahl an Frühberentungen infolge psychischer Erkrankungen und den damit verbundenen hohen Kosten für die Gesundheits- und Sozialsysteme bei fortschreitendem Fachkräftemangel müsse die EU bei diesem Thema handeln, sagte sie.

Ein erster Schritt, um die psychische Gesundheit in der EU zu stärken, sei mit der EU Mental Health Strategy unternommen worden, sagte Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK. „Damit diese Ansätze auch spürbare Wirkungen entfalten, sind mehr Verbindlichkeit, klare Zeitziele und ein Monitoring des Umsetzungsstands ebenso wie eine ausreichende Finanzierung dringend erforderlich“.

Die BPtK hat anlässlich der Europawahl 2024 fünf Kernforderungen formuliert. Die psychische Gesundheit in der EU müsse konsequent und wirkungsvoll im Sinne von „Mental Health in all Policies“ gefördert werden. Die Prävention psychischer Erkrankungen und die frühzeitige Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen müssten gestärkt werden. Kinder und Jugendliche müssten nachhaltig vor psychischen Gefahren geschützt werden. Die Menschenrechte müssten als Fundament für die psychische Gesundheit geachtet werden. Gesundheitsdaten seien zu schützen und die Patientensouveränität zu stärken. Die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten, Datenschutz und Datensicherheit seien die Eckpfeiler für die Integration digitaler Anwendungen in die Gesundheitsversorgung, die auch den grenzüberschreitenden Datenaustausch zur Versorgung und Forschung ermöglichen sollen. Dabei müsse der Nutzen für die Patientenversorgung im Zentrum der Digitalisierung stehen und nicht vorrangig kommerzielle Interessen. Abschließend sei das Subsidiaritätsprinzip und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu wahren und bewährte nationale Strukturen und Qualitätsstandards zu schützen.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 05-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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