Deutscher Psychotherapeutentag: Politik zum Handeln aufgefordert

25.04.2024, medhochzwei
Psychotherapie, Politik & Wirtschaft

Der 44. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) fand am 12. Und 13. April in Würzburg statt und wurde durch eine Kundgebung eingeleitet, bei der von der Bundesregierung gefordert wurde, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich zu regeln. 

An der Kundgebung beteiligten sich Studierende, Hochschullehrerinnen und -lehrer, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Vertreterinnen und Vertreter von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden, Psychotherapeutenkammern und Delegierte des DPT. 

Auch der DPT forderte dann in einer Resolution Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) erneut auf, geeignete gesetzliche Regelungen für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu treffen. Bereits vor über einem Jahr haben man eine solche vorgelegt. Die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden dringend Weiterbildungsstellen benötigen, so der DPT. Nur mit einer abgeschlossenen Weiterbildung könnten sie die psychotherapeutische Versorgung sicherstellen. Wer nach dem im Jahr 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz ein Studium begonnen habe, um Psychotherapeutin/Psychotherapeut zu werden, brauche nach dem Studium und der Approbation eine Weiterbildungsstelle, um wie Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten auf Fachpsychotherapeutenniveau an der Versorgung mitzuwirken.

Für die ambulante, die stationäre und die institutionelle Weiterbildung müssten Weiterbildungsstellen für P Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den bestehenden Versorgungsstrukturen geschaffen und integriert werden können, so die Forderung des DPT. Weiterbildungsambulanzen und Weiterbildungspraxen würden geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen und zusätzliche Mittel brauchen, damit sie ihren Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern eine angemessene Vergütung zahlen und die obligatorische Theorievermittlung, Supervision und Selbsterfahrung in gesicherter Qualität anbieten könnten. Auch Kliniken würden in den nächsten Jahren eine Förderung brauchen, damit sie die erforderlichen zusätzlichen Weiterbildungsstellen einrichten können.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung bereits Ende Oktober letzten Jahres aufgefordert, auf dieser Grundlage Förderungen zu regeln. Der Deutsche Bundestag hat die Petition zur Finanzierung der Weiterbildung am 18. Januar 2024 mit dem höchstmöglichen Votum zur Berücksichtigung an die Bundesregierung überwiesen.

„Die Finanzierungslücke ist klar definiert. Die Maßnahmen, sie zu schließen, liegen lange auf dem Tisch. Jetzt kann und jetzt muss der Bundesgesundheitsminister handeln, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern“, heißt es in der Resolution. Direkt an Lauterbach gerichtet, heißt es: „Sichern Sie die berufliche Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses und mittelfristig die Versorgung psychisch kranker Menschen. Vollenden Sie die Reform, an der Sie in der vergangenen Legislatur maßgeblich mitgewirkt haben. Schaffen Sie jetzt eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken.“

Eine weitere Resolution fordert vom Bundesgesundheitsminister endlich die Umsetzung der Reformvorhaben zur Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung. „Nutzen Sie die verbleibende Legislaturperiode, um die Versorgung psychisch kranker Menschen – im ambulanten und stationären Bereich – durch Reformen zu stärken. Sichern Sie zusätzliche Kassensitze für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Sichern Sie ausreichende Behandlungsangebote in der ambulanten Komplexversorgung. Sichern Sie eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in den Kliniken“, heißt es dort. 

Ankündigungen und vorläufige Arbeitsentwürfe würden psychisch kranken Menschen nicht weiterhelfen, so der DPT. Seit über einem Jahr würden die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Versorgungsreformen erwartet. Auch angesichts der fortschreitenden Legislaturperiode müsse der Bundesgesundheitsminis-ter die Zeit nun gut nutzen, um Reformen und die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft zu gestalten. Die im Koalitionsvertrag benannten Reformvorhaben in der psychotherapeutischen Versorgung – Abbau der langen Wartezeiten auf einen ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsplatz für Kinder und Jugendliche sowie in ländlichen und struktur- schwachen Regionen, zusätzliche Behandlungskapazitäten für schwer psychisch kranke Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf sowie mehr Personal für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung in Kliniken – seien überfällig und müssten endlich auf den Weg gebracht werden.

Weitere Resolutionen betreffen unter anderem Hass, Hetze, Rassismus und Diskriminierung, die psychisch krank machen können; die Verstetigung psychotherapeutischer Präventionsangebote, um Kinder und Jugendliche krisenfest zu machen; die Berücksichtigung der psychischen Gesundheit im geplanten Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit; Verstärkte Anstrengungen unter Berücksichtigung psychischer Gesundheitsschäden im Angesicht sich zuspitzender ökologischer Krisen; die Stärkung der psychischen Gesundheit in Europa; den systematischen Ausbau von Präventionsangeboten und psychotherapeutischer Behandlungsangebote mit Blick auf die Cannabis-Legalisierung sowie ein Ende des dreijährigen Ausschlusses psychisch kranker Geflüchteter von Psychotherapie.

Die Resolutionen sind hier auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer zu finden.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 07-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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