Dr. Thomas Willaschek

Jahrgang 1975. Studium der Rechtswissenschaften in Münster.
Tätigkeit in medizinrechtlichen Kanzleien in Berlin und Dortmund 2004 – 2009.
Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen 2005 Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Promotion zum Dr. iur. in Münster 2007.
Dr. Willaschek ist seit 2010 als Rechtsanwalt in der auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Sozietät DIERKS+BOHLE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und seit 2013 als Partner der Sozietät tätig.
Er ist seit 2011 Fachanwalt für Medizinrecht.
Er ist Lehrbeauftragter im Masterstudiengang Medizinrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie im Masterstudiengang Medizinrecht der Dresden International University.

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