|
Hintergrund
|
Vorbehaltsaufgaben: neue Publikationen zu Grundlagen und Einordnung
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) hat jetzt gemeinsam mit dem Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) eine Publikation zu den Grundlagen und zur Einordnung des Vorbehaltsrechts herausgegeben.
Denn bereits seit 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, in dem auch das neue Vorbehaltsrecht der Pflegeberufe geregelt ist. Festgelegt ist dadurch erstmals, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Dies dient in erster Linie dem Patientinnen- und Patientenschutz und der Sicherung der Pflegequalität. Das Problem ist, dass es noch weithin unbekannt ist und sich kaum jemand daran hält. Ein Autorinnen- und Autorenkollektiv aus Pflegewissenschaftlerinnen und Pflegewissenschaftlern sowie Pflegegerechtlerinnen und Pflegegerechtlern, die im Think Tank Vorbehaltsaufgaben zusammenarbeiten, und weiteren Expertinnen und Experten hat eine umfassende Handreichung zur Grundlegung und Einordnung der Vorbehaltsaufgaben zusammengestellt.
© shutterstock
Auch nach über vier Jahren nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes, mit dem die Pflegeausbildung reformiert worden ist, scheinen im Zusammenhang mit den Vorbehaltsaufgaben unzählige Fragen nicht geklärt und eine flächendeckende Umsetzung in weiter Ferne, stellen die Autorinnen und Autoren fest. Prof. Thomas Klie vom Think Tank Vorbehaltsaufgaben erklärt: „Wir haben frühzeitig gesehen, dass die Vorbehaltsaufgaben nicht so umgesetzt werden, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat und beschäftigen uns von Beginn an daher nicht nur mit den berufsrechtlichen Aspekten, sondern auch mit den vielfältigen Aspekten der Verantwortungsübernahme und der weiteren Professionalisierung der Pflege.“
Hier weiterlesen