Akkreditierungsrichtlinien:

Das Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung bietet Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit einer kostenlosen Akkreditierung. Bitte beachten Sie hierfür die untenstehenden Akkreditierungsrichtlinien.

Um eine Pressefreikarte zu erhalten, senden Sie bitte eine Kopie Ihres Presseausweises sowie Ihre vollständigen Kontaktangaben und Nennung des Mediums, für das Sie schreiben, an:
presse@medhochzwei-verlag.de

Akkreditierungsrichtlinien
Die Akkreditierung dient ausschließlich der journalistischen Berichterstattung von der Veranstaltung. Akkreditiert werden kann, wer laut Impressum Mitglied einer journalistischen Redaktionen ist ODER einen Brief einer journalistischen Redaktion vorweist, die ihre/seine regelmäßige Mitarbeit und den Auftrag zur Veranstaltungs-Berichterstattung bestätigt ODER wer veröffentlichte und namentlich gekennzeichnete journalistische Beiträge aus den letzten sechs Monaten zu Gesundheitsthemen vorweist.
Wir bitten außerdem um eine Kopie des aktuellen Presseausweises folgender Institutionen: DJV, dju, BDZV, VDZ, Freelens oder DFJV. Korrespondenten aus dem Ausland bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung ihrer Redaktion und die Vorlage eines Mitgliedsausweises einer anerkannten Organisation ausländischer Pressevertreter (z. B. Verein der ausländischen Presse).
Eine Akkreditierung berechtigt zur kostenlosen Teilnahme am Heidelberger Forum Gesundheitsversorgung. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie vor Beginn der Veranstaltung.
Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, ein Akkreditierungsgesuch abzulehnen. Bei Ablehnung einer Akkreditierung verbleibt selbstverständlich die Möglichkeit, über den Kauf einer Eintrittskarte bei der Veranstaltung dabei zu sein.

Nicht akkreditiert werden:

  • Personen, die keine journalistische Legitimation besitzen
  • Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen
  • Personen, die ausschließlich einen Weblog betreiben
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören (z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter)
  • Personen mit ungültigem Presseausweis.