Martin Messer

Leiter, Referat Behandlungsfehlermanagement bei der IKK Südwest, Schwerpunkte: Patientenrechte, Arzthaftung und außergerichtliche Regulierung. Das seit 2013 in Kraft befindliche Patientenrechtegesetz hat sichtlich zur Stärkung der Patientenrechte beigetragen, zumal die gesetzlichen Krankenkassen ausdrücklich verpflichtet wurden, ihre Versicherten bei möglichem Verdacht auf Behandlungsfehler umfangreich zu unterstützen. Der Artikel möchte aus Sichtweise der Krankenkassen und unter Berücksichtigung der dem Medizinischen Dienst zugewiesenen Gutachtertätigkeit beleuchten, inwieweit sich durch mehr Transparenz Fehler und deren Ursachen aufklären lassen bzw. Erkenntnisse und Veränderungen ergeben, die letztendlich dazu beitragen können, künftig mehr Sicherheit für Patienten zu erreichen. Anhand von Praxisfällen wird die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst beschrieben.

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