PKV ermöglicht dauerhaft Videosprechstunden in der Psychotherapie

17.01.2022, Rolf Stuppardt, Welt der Krankenversicherung
Krankenversicherung, Psychotherapie

Die Sonderregelungen in der Coronapandemie für Telemedizin in der Psychotherapie haben erfreulicherweise zur Sicherstellung der Patientenversorgung beigetragen. Daraus ist jetzt aufgrund der guten Erfahrungen eine dauerhafte Leistungsgrundlage geschaffen worden. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat dafür mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Telemedizin vereinbart. Sie bilden den Rahmen für Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails, die auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Seit Ausbruch der Corona-Krise hat die Private Krankenversicherung überdies die Arzt- und Psychotherapiepraxen mit mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzlich unterstützt, um die Versorgung der Patienten in Zeiten der Pandemie zu sichern. Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther: "Mit diesen Empfehlungen etablieren wir die Telemedizin in der Psychotherapie für Privatversicherte und treiben die Entwicklung der Digitalisierung weiter voran.

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