Lobbyregister auf Bundesebene gestartet

17.01.2022, Rolf Stuppardt, Welt der Krankenversicherung
Politik & Wirtschaft

Das Lobbyregister wird beim Deutschen Bundestag geführt und ist ab dem 1. Januar 2022 unter www.bundestag.de/lobbyregister öffentlich zugänglich. Es soll zu mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik beitragen. Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, wird erstmals eine weitgehende strukturelle Transparenz von Interessenvertretung auf Bundesebene gewährleistet. Die Registereinträge der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sind jederzeit öffentlich einsehbar. Sie können nach vielen Kriterien durchsucht und auch maschinenlesbar heruntergeladen werden. Grafisch aufbereitete Statistiken fassen die im Lobbyregister enthaltenen Informationen für Nutzerinnen und Nutzer zusammen. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben aufgrund einer Übergangsvorschrift zwei Monate Zeit, um sich zu registrieren. Ein ausführliches Handbuch, das auf der Internetseite heruntergeladen werden kann, unterstützt den Registrierungsprozess. Bei der verpflichtenden Registrierung (Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können) muss ein Verhaltenskodex akzeptiert werden, der die Interessenvertreter auf Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität verpflichtet und Regeln für die Kontaktaufnahme zu Mitgliedern von Bundestag und Bundesregierung formuliert.

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