Zi-Praxis-Panel 2021: Fristverlängerung bis 31.03.2022

01.02.2022, medhoochzwei
Psychotherapie, Politik & Wirtschaft

Das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (Zi) erhebt aktuell die Daten zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ziel ist es, mit repräsentativem Datenmaterial die Verhandlungsposition der Ärzte und Psychotherapeuten untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herzustellen. Das Zi-Praxis-Panel (ZiPP) wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt. Jetzt hat das Zi die Frist für die Erhebung „ZiPP 2021“ bis zum 31. März 2022 verlängert. Sie können teilnehmen, wenn Sie vom Zi angeschrieben wurden, die Teilnahme ist freiwillig. Eine selbstbestimmte Teilnahme ist jedoch nicht möglich.

Die Rücklaufquote bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten war in den zurückliegenden Erhebungen überproportional hoch. Viele Praxen nehmen zum wiederholten Male an der Befragung teil, sodass eine Längsschnittanalyse über mehrere Jahre möglich wird und ein anonymer Vergleich mit anderen Praxen derselben Fachgruppe als besonderer Service angeboten werden kann. Weitere Praxen wurden per Zufallsprinzip ausgewählt.

„Die Ergebnisse der vergangenen Erhebungswellen belegen die angespannte Wirtschaftslage der Praxen in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Insbesondere steigende Personalaufwendungen sowie zunehmend auch die Aufwendungen für Praxisräume führen zu einem Anstieg der Praxisaufwendungen, die die Entwicklung der Praxiseinnahmen deutlich übersteigen“, so das Zi in einem Anschreiben an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Jahresbericht 2020 habe gezeigt, dass auch bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die finanziellen Belastungen durch höhere Praxiskosten steigen: Der Jahresüberschuss 2019 der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten habe bei gleichem Arbeitseinsatz und nach Abzug der Kosten gerade einmal 60 Prozent der somatisch tätigen Kolleginnen und Kollegen erreicht.

Die Befragung ist in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil ist von den Teilnehmenden auszufüllen. Hier geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis. Im zweiten Teil geht es um die Finanzdaten der Praxen. Da das ZiPP im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung. Während der erste Teil vom jeweiligen Praxisinhaber ausgefüllt wird, ist für den zweiten Teil im Regelfall die Einbindung des Steuerberaters notwendig. Die Erhebung erfolgt für beide Teile per Online-Fragebogen. Damit die Steuerberater möglichst unkompliziert die erhobenen Daten übermitteln können, besteht alternativ zum Online-Fragebogen jedoch noch die Möglichkeit, einen Papier-Fragebogen zu bestellen.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die erhobenen Daten werden anonymisiert verarbeitet. Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale und profitieren von einem individuellen Praxisbericht, der den Teilnehmenden nach Auswertung aller Daten über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird. Um die Aufwandspauschale auszahlen und die Zugangsdaten zum Praxisbericht übermitteln zu können, fordert das Zi die Personendaten der Teilnehmenden. Das Zi garantiert ein höchstmögliches Maß an Datenschutz. Dieser werde erreicht, indem personenbezogene Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet werden, hieß es. Das Zi erfahre nicht, wer am ZiPP in Person teilnimmt.Praxisübergreifend seien die Ergebnisse von erheblicher honorarpolitischer Bedeutung, hieß es von der Deutschen PssychotherapeutenVereinigung (DPtV). Außerdem könnten die erhobenen Kostenstrukturen psychotherapeutischer Praxen für kommende juristische Auseinandersetzungen von Bedeutung sein und in der berufspolitischen Arbeit helfen. Die ermittelten Arbeitsstunden würdenwichtige Informationen über den Umfang von Arbeitsleistungen in der psychotherapeutischen Praxis liefern – auch über die Arbeit mit Patientinnen und Patienten hinaus.

Weiterführende Informationen zum Zi-Praxis-Panel sowie den Zugang zur Befragung finden Sie unter www.zi-pp.de und auf Nachfrage durch Ihre DPtV-Landesgruppe und in der Bundesgeschäftsstelle der DPtV sowie im Mitgliederbereich der DPtV-Website.

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