Interview mit Dipl.-Psych. Michael Ruh: Video-Fernbehandlung nützlich – „Entsetzen“ über andere Aspekte der Digitalisierung

15.02.2022, Sven C. Preusker
Psychotherapie, Digital Health, Politik & Wirtschaft, Interviews & Kommentare

Dipl.-Psych. Michael Ruh ist stellv. Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Er ist Psychologischer Psychotherapeut, seit 1992 niedergelassen in eigener Praxis, und seit 2004 Mitglied im Landesvorstand Hessen, seit 2016 Mitglied im Bundesvorstand der DPtV.

Herr Ruh, wie empfinden sie aus Sicht der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) den Nutzen der Digitalisierung während der Corona-Pandemie für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

Michael Ruh: Die sogenannte „Digitalisierung“ im Gesundheitswesen umfasst ja ganz unterschiedliche Bereiche, die auch getrennt zu beurteilen sind. Ein Aspekt, die Durchführung von psychotherapeutischen Behandlungen über Video, hat sich zu Beginn und im Verlauf der Corona-Pandemie als nützlich erwiesen. Die Mehrzahl der psychotherapeutischen Praxen haben dieses Instrument zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität zumindest in Einzelfällen genutzt. Hilfreich dabei war auch, dass Kassenärztliche Bundesvereinigung und die gesetzlichen Krankenkassen Corona-Sonderregelungen zur Ausweitung des Einsatzes der Videotechnik in der Psychotherapie getroffen haben.

Es hat sich im Verlauf aber auch herausgestellt, dass während der Corona-Pandemie ca. 90 Prozent aller psychotherapeutischen Leistungen weiterhin als Präsenz-Behandlung stattfanden, insbesondere die Erstgespräche wurden nur in ganz geringem Ausmaß über Video durchgeführt.

Und was sind die Probleme, mit denen sich die Praxen konfrontiert sehen?

Ruh: Bei den Video-Sitzungen wurden häufig Probleme mit der Technik beschrieben, also Unterbrechungen der Sitzungen aufgrund von IT-Problemen. Problematisch werden auch die eingeschränkte wechselseitige persönliche Wahrnehmung und der fehlende unmittelbare Kontakt während der Sitzungen genannt. Dies hat bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und den Patientinnen und Patienten, die dies in Anspruch genommen hatten, in den meisten Fällen dazu geführt, möglichst bald wieder zur Präsenz-Behandlung zurückzukehren.

Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in der ambulanten Versorgung hat für uns bislang überhaupt keinen Nutzen gebracht, im Gegenteil: Die psychotherapeutischen Praxen hatten erhebliche Zusatzkosten zu stemmen, großen zusätzlichen persönlichen Aufwand zur Installation und zur Wartung dieser IT-Komponenten zu erbringen, sich mit immer wiederkehrenden Software- und Hardwareproblemen und nur schwer erreichbarem und oftmals auch wenig lösungskompetentem Hersteller-Support herumzuschlagen.

Ein Nutzen der TI für die Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen ist bislang und auch mittelfristig nicht zu erkennen. Ein solcher kann irgendwann in der Zukunft möglicherweise in der digitalen Kommunikation mit Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und weiteren Leistungserbringern liegen, oder aber auch in einer Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der Psychotherapie. Dazu muss aber erst einmal die Technik überhaupt funktionieren.

Die Kosten sind ein Faktor, der oft als Hemmnis für mehr Digitalisierung genannt wird – welche anderen Faktoren spielen noch eine Rolle?

Ruh: „Mehr Digitalisierung“ klingt erst einmal, als ob „mehr“ schon an für sich besser sei. Wir Psychotherapeuten kennen ja aus unseren Behandlungen das Phänomen, dass „mehr desselben“ die Probleme nur verschlimmert und gerade nicht zu konstruktiven Lösungen führt. Die Frage muss doch eher lauten: Welche Digitalisierung ist in psychotherapeutischen Praxen sinnvoll?

Neben den Zusatzkosten und dem schon beschriebenen zusätzlichen persönlichen Aufwand und den Technik-Problemen führen natürlich solche Äußerungen wie zum Beispiel des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen oder des Expertengremiums der Bundesregierung zur Corona-Pandemie zum Online-Zugriff auf Patientendaten zu einer aus meiner Sicht sehr berechtigten Skepsis bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die psychotherapeutische Behandlung hat als Grundvoraussetzung die Vertraulichkeit der psychotherapeutischen Sitzungen und deren Inhalte. Wenn diese durch die sogenannte „Digitalisierung“ aufgebrochen wird, ist eine psychotherapeutische Behandlung schlichtweg nicht mehr möglich.

Dann haben sich auch noch die gesetzlichen Fristen mit der Androhung von Honorarabzug als völlig kontraproduktiv für die Qualität der IT-Produkte, die die Praxen einführen mussten, erwiesen. Software-und Hardwarefehler, mangelhaftes Zusammenwirken der einzelnen Komponenten und häufiger Ausfall und Nicht-Erreichbarkeit der zentralen Telematikinfrastruktur haben die Motivation der psychotherapeutischen Praxen nicht gerade gesteigert.

Die KBV spricht ja von „Ernüchterung“ als Begriff zur Zusammenfassung der Ergebnisse des PraxisBarometers Digitalisierung – sehen Sie das ähnlich oder ist das aus Sicht der DPtV differenzierter zu bewerten?

Ruh: Ernüchterung ist aus meiner Sicht noch harmlos ausgedrückt. Ich bin entsetzt darüber, was der Gesetzgeber, das Bundesgesundheitsministerium, die gematik und die IT-Hersteller bislang hier abgeliefert und den psychotherapeutischen Praxen aufgebürdet haben.

Vielen Dank für das Gespräch!

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