Verlängerung der Hygienepauschalen bis 31.03.2022

21.02.2022, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Recht, Heilberufe

Die Bundes(zahn)ärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfeträger haben sich darauf verständigt, die Hygienepauschalen bis zum Ende des 1. Quartals, wenn auch mit Abstrichen, zu verlängern. Somit können Ärztinnen und Ärzte vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 bei jedem Patientenkontakt für den erhöhten Hygieneaufwand die GOÄ-Nr. 383 analog zum 2,3-fachen Satz veranschlagen. Dies entspricht einem Betrag von 4,02 Euro.
Das gilt allerdings nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Auch alle Haus- und Fachärzte erhalten im Rahmen der GKV seit dem 01.01.2022 bei direktem Patientenkontakt einen Hygienezuschlag. Der Zuschlag von zwei Punkten (rund 22,5 Cent) pro Praxis wird zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt und soll die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten berücksichtigen.1

 

1 Im Internet abgerufen am 08.02.2022 unter Verlängerung der Hygienepauschalen bis zum 31.03.2022 | Medizinrecht Aktuell (medizinrecht-aktuell.de).

 

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