DBfK: Gratifikationsschein soll Berufsausübung sichern

22.03.2022, Sven C. Preusker
Pflege, Politik & Wirtschaft

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat in einem Positionspapier skizziert, wie Pflegende in der Berufstätigkeit gehalten und die Attraktivität des Berufs gesteigert werden könnten. Ein Gratifikationsschein für Pflegeberufe soll laut des Konzepts langjährige Arbeitsbelastungen abfedern und den Verbleib im Beruf ermöglichen. Damit sei er ein wichtiger Baustein, um die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, hieß es von dem Verband.

In den Pflegeberufen würden überwiegend Frauen arbeiten – viele von ihnen in Teilzeit, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, so der DBfK. Studien würden außerdem zeigen, dass beruflich Pflegende aufgrund der Belastungen früher aus dem Beruf aussteigen, häufiger krankheitsbedingt ausfallen und ihre Arbeitszeiten reduzieren würden. Dies verschärfe den Personalmangel in der Pflege, ziehe das Risiko von Altersarmut nach sich und mache die Pflegeberufe unattraktiv. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein erläuterte dazu: „Um diesen Phänomenen gegenzusteuern, wurden bereits Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation auf den Weg gebracht. Dies muss weiter ausgebaut werden, denn wir brauchen mehr, um dem Pflegepersonalnotstand zu begegnen. Wir schlagen daher ein Instrument vor, das die Leistungen der professionell Pflegenden honoriert, ihre Belastungen kompensiert und sie im Alter finanziell absichert.“

Das vom DBfK vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass beruflich Pflegende nach zehn Jahren Berufstätigkeit (in Vollzeitäquivalenz) einen Pflegeberufegratifikationsschein (PBGS) erhalten. Dieser gewährt ihnen ein Anrecht darauf, ab dem 50. Lebensjahr ihre Arbeitszeit bei vollem Gehalt auf 35 Stunden pro Woche zu reduzieren, außerdem erhalten sie fünf zusätzliche Urlaubstage. Weiterhin sollen Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren mit dem Schein unbürokratisch möglich werden – leider zeige die Erfahrung, dass notwendige Reha-Maßnahmen bei Antragstellung häufig durch Rententräger abgelehnt würden, so der Verband. „Diese Anerkennung und Absicherung ist den Belastungen angemessen und macht den Beruf attraktiver. Beides ist dringend nötig, damit wir auch in Zukunft die pflegerische Versorgung in Deutschland sicherstellen können“, so Bienstein.

Im Detail sollen mit dem Schein folgende Punkte erfüllt werden:

  1. der PBGS ermöglicht ab dem fünfzigsten Lebensjahr:
  • den gesetzlichen Anspruch auf Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich
  • den gesetzlichen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage
  1. der PBGS garantiert die unbürokratische Ermöglichung von Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
  2. der PBGS garantiert eine spezielle Sicherung im Fall von attestierter Erwerbsminderung
  3. der PBGS enthält den Anspruch auf Anrechnung von vollen Erwerbszeiten in Phasen der Teilzeit bei Nachweis von spezieller häuslicher Care-Arbeit (z.B. Pflege von Angehörigen)
  4. der PBGS bescheinigt beruflich Pflegenden für je fünfjährige Tätigkeit in einem Pflegeberuf zusätzliche Rentenpunkte (Rentenansprüche). Das bedeutet: nach 10 Jahren besteht grundsätzlich der Anspruch auf den PBGS und nach weiteren fünf Jahren (erstmals also nach 15 Jahren) werden dann zusätzliche Rentenpunkte gewährt – alle fünf Jahre
  5. damit ermöglicht der PBGS beruflich Pflegenden die Wahl, entweder früher in Rente zu gehen oder im Vergleich höhere Rentenansprüche bei regulärem Renteneintritt.

Mit dem Schein könnten die Attraktivität der Berufswahl und der Verbleib bis zum regulären Eintritt in die Rente erhöht werden, hieß es vom DBfK Eine Gesellschaft, die die Leistungen von beruflich Pflegenden anerkenne, wertschätze und für die Zukunft sichern wolle, müsse nicht nur für eine Minderung der Gesundheitsrisiken für Pflegepersonal sorgen. Sie müsse beruflich Pflegenden daneben die Sicherheit geben, dass diese bis zum Erreichen des Rentenalters in ihrem Beruf gesund arbeiten könnten und auch, dass sie insbesondere auch im Alter sozial abgesichert seien. Auch die Attraktivität des Berufs für Schulabgängerinnen und Schulabgänger sieht der Verband durch den Gratifikationsschein gesteigert – diese würden sich eher für einen Pflegeberuf entscheiden, wenn sie die Gewissheit hätten, dass sie ihrem Beruf tatsächlich gesunderhaltend nachgehen könnten sowie mit diesem Beruf sozial abgesichert seien.

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