BPtK fordert Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen

26.05.2022, medhochzwei
Psychotherapie, Politik & Wirtschaft

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat anlässlich des 40. Deutschen Psychotherapeutentags ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen gefordert. „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, so BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Mit diesem Gesetz sollten unter anderem die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung verringert werden, die ambulante Behandlung auch schwerer psychischer Erkrankungen solle ermöglicht werden, für Patientinnen und Patienten ohne ausreichende Deutschkenntnisse solle eine ausreichende Sprachmittlung ermöglicht werden und die Zukunft der Psychotherapie solle gesichert werden. 

Die BPtK fordert 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten –ein Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat diese Zahl als notwendig berechnet. Denn schon vor der Corona-Pandemie hätten psychisch kranke Menschen häufig monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz gewartet, so die Kammer – und die Wartezeiten würden sich durch die zusätzlichen Patientinnen und Patienten noch einmal verlängern. 

Schon die letzte Bundesregierung habe den G-BA beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit schwer psychisch kranke Menschen ambulant besser versorgt werden können – die entsprechende Richtlinie zur Komplexversorgung sei jedoch misslungen, so die BPtK. Sie schreibe überflüssige Mehrfachuntersuchungen vor, schränke massiv die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Ärztinnen und Ärzte, die die Planung und Koordination der Gesamtbehandlung übernehmen können, ein und behindere eine aufsuchende Behandlung. Die BPtK fordert, den G-BA mit einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zu beauftragen.

Weiterhin fordert die Kammer, kurzfristig Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Abschließend heißt es, zur Vollendung der Reform der Psychotherapeutenausbildung fehle eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. Die BPtK fordert zur Sicherung der Zukunft des Berufs eine ausreichende finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

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