Immer mehr Teile Bayerns mit Haus- und Fachärztinnen/-ärzten unterversorgt

15.06.2022, Rolf Stuppardt, Welt der Krankenversicherung
Heilberufe, Versorgung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat weitere 14 Planungsbereiche in Bayern identifiziert, in denen eine Unterversorgung mit Haus- und Fachärzten droht oder bereits herrscht. Die Daten wurden im Mai 2022 erhoben und jetzt ausgewertet. Zweimal im Jahr wird eine Übersicht zu Versorgungsdefiziten durch den Landesausschuss erstellt. Insgesamt sind in dem Bericht sieben unterversorgte Gebiete aufgelistet und 38, die von einer Unterversorgung bedroht sind. Bei 15 Planungsbereichen hingegen hat sich die Lage verbessert. Hier konnte die Unterversorgung durch eine Praxisbesetzung beseitigt werden. Gründe für die fehlenden Mediziner vor allem auf dem flachen Land gibt es viele. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) führt dies unter anderem auf die Ende 2019 umgesetzte Reform der Bedarfsplanung zurück. Damit wurde auch ein erhöhter Bedarf in einigen Regionen Bayerns festgestellt. Vor allem jüngere Ärztinnen und Ärzte scheuen davor zurück, eine eigene Praxis zu führen, sie bevorzugen eher eine Festanstellung. Die Statistik der KVB zeigt, dass schon jetzt 35,3 Prozent aller Hausärztinnen und -ärzte in Bayern 60 Jahre und älter sind. 33,9 Prozent sind zwischen 50 und 59 Jahre alt. Das Durchschnittsalter liegt im Freistaat bei 55,2 Jahren. Die KVB hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, um Medizinerinnen und Medizinern eine Praxiseröffnung schmackhaft zu machen. Vertragsärzte und -ärztinnen, die sich in Regionen niederlassen, die als unterversorgt gelten, können schon jetzt eine Förderung von bis zu 90.000 Euro erhalten. Für Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten ist eine Summe von bis zu 30.000 Euro durch die KVB vorgesehen. In drohenden Planungsbereichen gibt es einen Zuschuss von 60.000 Euro für Vertragsärzte und -ärztinnen und 20.000 Euro für Vertragspsychotherapeuten und -therapeutinnen. Zusätzlich gibt es in unterversorgten Regionen eine Praxisaufbauförderung. Unterstützt werden zudem Ärzte und Ärztinnen, die das 63. Lebensjahr überschritten haben und trotzdem ihre Praxis weiterführen. Die Errichtung einer Zweigpraxis wird mit 15.000 Euro bezuschusst.

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