Was ändert sich für Arbeitsverträge durch das seit 01.08.2022 geänderte Nachweisgesetz?

22.08.2022, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Recht

Das neue Nachweisgesetz, das seit dem 1. August 2022 in Kraft ist, bringt Arbeitgebern viel Aufwand, denn Arbeitsverträge müssen seither wesentlich mehr Mindestangaben enthalten.

Hintergrund der Änderungen

Deutschland war dazu verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 Vorgaben einer Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (EU-Transparenzrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsverträge detailliert und verständlich zu formulieren.

Änderungen im Nachweisgesetz

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten noch umfassender über die wesentlichen Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren. Schon bisher galt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine schriftliche und unterzeichnete Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen aushändigen müssen. Allerdings müssen die Arbeitgeber zusätzliche Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträge aufnehmen. Dazu gehören unter anderem (vgl. § 2 Nachweisgesetz):

•    das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen,
•    die Dauer der Probezeit,
•    die Vergütung von Überstunden und
•    die Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird.

Neu ist auch, dass Arbeitgeber, die nicht oder nicht richtig über die wesentlichen Arbeits-bedingungen informieren, künftig ordnungswidrig handeln (Bußgeld bis zu 2000 Euro). einzelne Nachweise fehlen oder die Nachweise zu spät erbracht werden.

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