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Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird zum 1.7.2023 ein neues Instrument zur ganzheitlichen Betreuung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eingeführt (§ 16k SGB II). Die Fachgruppe Arbeitsmarktintegration der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) hat dazu jetzt eine vom Vorstand verabschiedete Stellungnahme verfasst.
Das neue Instrument wird von der Gesellschaft im Grundsatz begrüßt, gleichzeitig bestehe aber Klärungsbedarf im Hinblick auf das in den Jobcentern etablierte Konzept des beschäftigungsorientierten Fallmanagements, so die DGCC. Vor diesem Hintergrund formuliert die Gesellschaft organisatorische und rechtliche Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Betreuung nach § 16k SGB II und lotet das Verhältnis zum beschäftigungsorientierten Fallmanagement aus. Mit dem Bürgergeld-Gesetz hätte die Gelegenheit bestanden, auch das beschäftigungsorientierte Fallmanagement gesetzlich auszugestalten und damit einen Leitgedanken der Reform konsequent fortzuschreiben – die Stärkung ganzheitlicher Ansätze – das sei aber nicht geschehen, so die DGCC.
Für das Jahr 2024 sei eine Weiterentwicklung des Bürgergeld-Gesetzes geplant, auch mit Blick auf die Evaluationsergebnisse zu § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt). Die DGCC/Fachgruppe Arbeitsmarktintegration werde sich dafür einsetzen, in diesem Zusammenhang auch das beschäftigungsorientierte Fallmanagement als eigenständigen Leistungskomplex im SGB II einzuführen, heißt es in der Stellungnahme.
Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Herunterladen bereit.
Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 24-2022. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!