BPtK: Koalitionsvertrag umsetzen

12.01.2023, medhochzwei
Psychotherapie, Politik & Wirtschaft

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur „Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“ (BT-Drs. 20/5106) analysiert und schließt daraus, dass die Bundesregierung zur Verkürzung der Wartezeiten auf eine ambulante Psychotherapie auf Instrumente der Einzelfallentscheidung setzt. „Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen können das strukturelle Problem von fehlenden Kassensitzen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen nicht lösen“, sagte Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Wir brauchen eine echte Reform der Bedarfsplanung, die eine zeitnahe und wohnortnahe Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sicherstellt. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, ältere oder sozial benachteiligte Menschen sind lange Anfahrtswege in die Psychotherapie-Praxis nicht machbar.“

Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Bedarfsplanungs-Richtlinie zu überarbeiten, um Wartezeiten abzubauen, sei längst überfällig, hieß es von der Kammer. Die Bundesregierung müsse endlich den Koalitionsvertrag umsetzen, forderte Munz. Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren. Um dieses Ziel umzusetzen hält es die BPtK für notwendig, die allgemeinen Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten um mindestens 20 Prozent abzusenken. Dadurch würden rund 1.600 zusätzliche Kassensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen entstehen. Außerdem sollten Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, in einer eigenen Arztgruppe geplant werden, damit das Versorgungsangebot für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche gezielt weiterentwickelt werden kann, so die Kammer.

Laut der neuesten verfügbaren Zahlen beträgt die Wartezeit vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn durchschnittlich 142,4 Tage. Das zeigen die objektiven Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den gesetzlich Krankenversicherten, die im 1. Quartal 2019 ihr Erstgespräch erhalten haben. 40 Prozent der Patientinnen und Patienten, die im 1. Quartal ihr Erstgespräch hatten, konnten ihre Therapie frühestens im 3. Quartal 2019 beginnen, mehr als zehn Prozent sogar erst ein ganzes Jahr später.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 01-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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