Hinweisgeberschutzgesetz am 16.12.2022 vom Bundestag beschlossen

25.01.2023, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Recht

Das bereits im HHL-Newsletter 6/2022 angesprochene Hinweisgeberschutzgesetz hat der Bundestag am 16.12.2022 in dritter Lesung nach Anhörung des Rechtsausschusses am 14.12.2022 mit dessen Ergänzungsvorschlägen unter dem Titel „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, das Hinweisschutzgesetz (HinSchG)“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll die Richtlinie (EU) 2019/1937 in deutsches Recht umgesetzt und gleichzeitig ein einheitliches Schutzniveau für hinweisgebende Personen in Deutschland geschaffen werden.

Der Bundesrat dürfte dem Hinweisgeberschutzgesetz uneingeschränkt zustimmen. Das soll am 10.02.2023 erfolgen. Anschließend wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab dieser Verkündigung tritt das Gesetz in Kraft. Unternehmen müssen da sofort handeln. Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten haben drei Monate Zeit, die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen. Also bleibt das 1. Halbjahr 2023 für die Umsetzung. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten ist der Stichtag der Umsetzungsfrist der 17.12.2023. Es müssen dann interne Meldestellen und Konzepte zum Schutz von Hinweisgebenden eingerichtet und betrieben werden. Erfolgt dies nicht, drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu 100.000 €.1 

1 Vgl. dazu Hinweisgeberschutzgesetz: Ein Leitfaden zur Umsetzung (legaltegrity.com), im Internet abgerufen am 14.01.2023.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem Healthcare & Hospital Law Newsletter 1-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

Anzeige
Anzeige