Konkrete Vorschläge zu einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz

21.03.2023, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Politik & Wirtschaft, Recht, Digital Health

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist ein im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgeschriebenes Vorhaben, das die Interoperabilität in der Patientenversorgung durch eine Digitalisierung der wesentlichen Informationen vorsieht, und zwar im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung.

Bis 2025 will die EU-Kommission mit Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums für einen effizienten Austausch und direkten Zugriff auf unterschiedliche Gesundheitsdaten sorgen, und zwar für die Gesundheitsversorgung selbst (Primärnutzung) und die Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung). Die DSGVO und das Patientendatenschutzgesetz brauchen dafür eine innovationsoffene Ergänzung: ein patientenzentriertes Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das bei öffentlicher und industrieller Forschung und Entwicklung eine Datennutzung ermöglicht.

Auf dem gemeinsamen Symposium der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (BAdW) und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege am 19. Dezember 2022 in München unter dem Titel "Daten teilen, Menschen heilen" wurden jetzt konkrete Vorschläge von Experten zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz erarbeitet:1

  • Die Einrichtung einer Datenzugangsstelle nach den Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums.

  • Ein niedrigschwelliger, regionaler Zugang zu einer nationalen Gesundheitsdatenbank

  • Bei länderübergreifenden Forschungsvorhaben soll mittels Algorithmus eine federführende Datenschutzbehörde festgelegt werden.

Weitere Vorschläge betreffen verbindliche Vorgaben für das geplante Registerdatengesetz, z.B. zur Qualität, Interoperabilität, Sicherheit, Zugänglichkeit, Erhebung und Speicherung von Daten. 

Bei der Genehmigungsregelung wird als wichtiger Schritt der Systemwechsel bei der elektronischen Patientenakte (ePA) gesehen: vom Opt-In zum Opt-Out. Auch dazu formulierten die Teilnehmer des Symposiums konkrete Anforderungen, wie z. B. perspektivische Sekundärdatennutzung, keine automatische Löschung innerhalb starrer Fristen, Zugriffsrecht aller an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer auf die ePA-Daten mit der Option für Inhaber der ePA, einzelne Leistungsgruppen auszuschließen.

Zudem befürworten die Experten die Einrichtung einer Nationalen Digitalen Gesundheitsagentur, die zielgruppenorientiert zu Digitalisierung, Datennutzung sowie Datenschutz (im Gesundheitswesen) aufklärt und informiert.2

Man kann nur hoffen, dass die Bundesratsinitiative der Länder endlich dazu führt, dass das zuständige Ministerium einen Gesetzesentwurf auf Bundesebene vorlegt.

 

1 Symposium erarbeitet Vorschläge zum Bundesgesetz (healthcare-digital.de) im Internet aufgerufen am 03.03.2023.
2 Thesenpapier des Symposiums "Daten teilen, Menschen heilen" (bayern.de) im Internet aufgerufen am 03.03.2023.

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