AOK-Rechtsgutachten sieht Vereinbarkeit von Leistungsbereichen und -gruppen mit Grundrechten der Krankenhausträger

04.04.2023, Sven C. Preusker
KMi Nachrichten, Politik & Wirtschaft, Krankenversicherung, Krankenhaus

KMi (scp) – Die Einführung eines an Leistungsbereichen und Leistungsgruppen orientierten Systems zur Krankenhausplanung sowie die Festlegung von Kriterien, die der Bedarfsermittlung im stationären Bereich dienen, ist mit den Grundrechten der privaten und gemeinnützigen Krankenhausträger vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt Winfried Kluth vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg in einem vom AOK-Bundesverband in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zur geplanten Krankenhausreform.

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