Kassen wollen strengere Regeln für Investoren in Arztpraxen

19.04.2023, Rolf Stuppardt, Welt der Krankenversicherung
Krankenversicherung, Politik & Wirtschaft, Recht

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen im Gegensatz zu Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Einstieg von Finanzinvestoren in Arztpraxen nicht verbieten, ihnen aber strengere Regeln auferlegen. Es dürfe nicht zur „Rosinenpickerei“ kommen, sagte die Vorständin des Kassen-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sie müssen das leisten, was die Patienten brauchten und nicht einfach nur das, was für sie am lukrativsten sei. Das Engagement von Investoren könne gerade im ländlichen Raum eine wichtige Rolle bei der medizinischen Versorgung spielen, fügte sie hinzu. Dazu müsse es aber klare Vorgaben geben, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Lauterbach hatte zuvor angekündigt, gegen „profitgierige“ Finanzinvestoren vorzugehen, die in Deutschland Arztpraxen übernehmen. Stoff-Ahnis sagte hingegen, MVZ ermöglichten Ärzten Teilzeitarbeit, Teamwork und damit den Weg in eine moderne und familienfreundliche Arbeitswelt. Zudem stärkten sie die ambulante Versorgung. Bei der Gründung und dem Betreiben eines MVZs müsse aber der tatsächliche Versorgungsbedarf der Bevölkerung entscheidend sein. Der GKV-Spitzenverband plädiert dafür, die von einem MVZ zu erbringenden Leistungen bei der Zulassung stärker vorzugeben und die Einhaltung regelmäßig zu kontrollieren. „Auffällige Leistungshäufungen oder andere untypische Versorgungsmuster“ müssten identifiziert und dann auch mit Strafen belegt werden. Um eine Monopolisierung von einzelnen Investoren und Trägern zu verhindern, fordern die Kassen darüber hinaus eine Deckelung bei der Zulassung beziehungsweise Nachbesetzung von Arztsitzen. Sie soll zum Beispiel greifen, wenn ein oder mehrere MVZ von einem Träger in einem Planungsbezirk mehr als 40 Prozent der Sitze der betreffenden Arztgruppe innehaben. Der Spitzenverband verlangt zudem, die Unabhängigkeit der ärztlichen Leitung eines MVZ gegenüber den Investoren zu stärken und die Vereinbarung von Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen mit angestellten Ärzten zu untersagen.

 

Diese Nachricht stammt aus dem Welt der Krankenversicherung Newsletter 4-2023. Melden Sie sich hier an und erhalten Sie monatlich die wichtigsten Informationen rund um Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung und Co direkt in Ihr Postfach.

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