Österreich: Pflegereform bringt Verbesserungen für Pflegeberuf und -ausbildung

09.06.2023, medhochzwei
Politik & Wirtschaft, Pflege

In Österreich ist jetzt der zweite Teil einer umfassenden Pflegereform verabschiedet worden. Die 18 Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für jene, die Pflege leisten, verbessern. Mit dem ersten Teil der Reform waren insgesamt 20 Maßnahmen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode (September 2024) verabschiedet worden. Enthalten sind dort unter anderem Maßnahmen wie zum Beispiel ein monatlicher Gehaltsbonus für alle Mitarbeitenden – für Auszubildende gibt es 600 Euro pro Monat bzw. pro Praktikumsmonat, Umsteigerinnen/Umsteiger sowie Wiedereinsteigerinnen  und -einsteiger erhalten sollen unter gewissen Bedingungen 1.400 Euro monatlich erhalten. Pflegende Angehörige erhalten 1.500 Euro ab dem Jahr 2023, wenn sie einen schwer Pflegebedürftigen unterstützen und selbst- oder weiterversichert sind. Auch der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz wird bei Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag erweitert. Auch bei der Ausbildung, den Kompetenzen und bei der Zuwanderung werden viele Maßnahmen umgesetzt.

Mit der Pflegereform Teil II werden Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger künftig Medizinprodukte wie z.B. Inkontinenzbedarf nicht nur selbstständig weiterverordnen, sondern im Sinne einer verbesserten und praxisrelevanten Patient/innenversorgung auch erstmalig selbst verordnen können. Im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung von im Ausland erworbenen Pflegeausbildungen (PA, PFA) soll künftig die Gesamtqualifikation und die Berufserfahrung beurteilt und nicht mehr auf einen 1:1-Vergleich der Fächer im jeweiligen Stundenausmaß fokussiert werden. Ergänzungsausbildungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen sollen zielgerichtet auf die für die Ausübung des Tätigkeitsbereichs erforderlichen Inhalte und Kompetenzen fokussiert werden. Im Ausland ausgebildete Pfegeassistentinnen und -assistenten (PA) dürfen unter Anleitung und Aufsicht künftig auch während des Nostrifikationsprozesses (Anerkennungsprozesses) als PA arbeiten. Die pflegerische Tätigkeit ist bis zur Absolvierung der Ausgleichsmaßnahmen auf zwei Jahre befristet. Damit soll im Ausland ausgebildeten PA ein rascherer Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Auch der Zugang von Berufsangehörigen der Pflegeassistenzberufe (PFA) zur verkürzten Diplomausbildung soll erleichtert, indem die Voraussetzung einer zweijährigen Berufserfahrung entfallen soll. Außerdem steht PFAs derzeit und auch in Zukunft zusätzlich die Absolvierung von zielgruppenspezifischen FH-Bachelorstudiengängen in der Gesundheits- und Krankenpflege offen, die von den Fachhochschulen bereits angeboten werden. Damit sollen die Durchlässigkeit und der Zugang zu weiterführenden Qualifikationen im Gesundheits- und Pflegebereich verbessert werden.

Gleichzeitig soll es diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern (DGKPs), die an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ausgebildet wurden, erleichtert werden, den FH-Bachelorgrad an Fachhochschulen zu erlangen. Die Anrechnungsmöglichkeiten auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen sollen erweitert werden. Damit steht den DGKPs in weiterer Folge der Zugang zum Masterstudium offen. Diese Maßnahme unterstützt die Akademisierung der Ausbildung im gehobenen Dienst.

Auch die Pflegegeldeinstufung soll künftig durch Pflegekräfte möglich sein – bisher besucht üblicherweise eine Ärztin oder ein Arzt die pflegebedürftige Person für eine Erstbegutachtung zu Hause, Pflegekräfte kamen bei der Pflegegeldbegutachtung im Rahmen von Erhöhungsanträgen zum Einsatz.

Eine ausführliche Aufstellung der Maßnahmen ist hier zu finden.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 11-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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