BPtK fordert schnelle Umsetzung von Vorschlägen zur Versorgung psychisch kranker Menschen

20.07.2023, medhochzwei
Psychotherapie, Politik & Wirtschaft

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat Mitte Juli ein Konzept zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorgestellt. Mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel sollen gezielt die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in ländlichen und strukturschwachen Regionen und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgebaut werden, hieß es von der Kammer. Zusätzlich solle für Patientinnen und Patienten, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erleichtert werden. 

Die BPtK greift damit im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschriebene Ziele auf. Damit die Verbesserungen die Patientinnen und Patienten vnoch in dieser Legislaturperiode erreichen, fordert die BPtK, die Vorschläge schnellstmöglich in Gesetzesreformen zu berücksichtigen.

„Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen jetzt Verbesserungen“, sagte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Unsere Forderungen – ganz besonders die zur Bedarfsplanung – müssen deshalb noch in das erste Versorgungsgesetz aufgenommen werden. Wir fordern eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent“, so Benecke weiter. „87 Prozent der auf diese Weise geschaffenen zusätzlichen Kassensitze würden außerhalb von Großstädten entstehen. Außerdem würden die zusätzlichen Sitze den historisch schlechter versorgten Städten in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet zugutekommen.“

Ein Fokus des Konzepts der BPtK liegt auf der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen, länger andauernder Arbeits- oder Schulunfähigkeit und nach Krankenhausbehandlung. Die Hürden der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung müssten beseitigt werden, damit mehr Patientinnen und Patienten mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen von diesem Angebot profitieren können, so BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop. Außerdem solle nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die Bereitstellung einer ambulanten Anschlussbehandlung gesetzlich gefördert werden, damit Patientinnen und Patienten zeitnah eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung erhalten würden.

Die sechs Punkte des Konzepts sind die folgenden:

  1. Wartezeiten über eine Absenkung der Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung gezielt abbauen
  2. Wartezeiten für Kinder und Jugendliche über eigene Bedarfsplanung reduzieren
  3. Transparenz über Therapieplätze und Gruppenangebote stärken
  4. Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Primärversorgungszentren verankern
  5. Versorgungsangebot für schwer psychisch kranke Patientinnen und Patienten gezielt ausbauen
  6. Erleichterten Zugang zur Versorgung nach Krankenhausbehandlung und bei langer Arbeitsunfähigkeit ermöglichen

„Mit unserem Sechs-Punkte-Konzept zeigen wir, dass eine bedarfsgerechte und passgenaue Verbesserung der Versorgung nötig und möglich ist“, resümierte Benecke. „Jetzt ist die Politik am Zug. Eine Fortsetzung der stillen Rationierung durch künstliche Verknappung von Therapieplätzen lehnen wir ab.“

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 14-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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