TI-Pauschale für niedergelassene Ärzte ab 01.07.2023

26.07.2023, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Recht, Politik & Wirtschaft

Das Bundesgesundheitsministerium hat ab 1. Juli für Arztpraxen eine monatliche TI-Pauschalen1 per Verordnung festgelegt, die laut Ministerium die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll. Sie beträgt für eine Praxis bis drei Ärzte 237,78 Euro, bei mehr als drei Ärzten sind es 282,78 Euro, bei mehr als sechs Ärzten 323,90 Euro. Wurde der Konnektor aufgrund abgelaufener Sicherheitszertifikate bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, fällt die Pauschale geringer aus. Werden allerdings Anwendungen wie das E-Rezept oder die ePA nicht genutzt, wird die Pauschale gekürzt. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).2

 

1 TI = Telematikinfrastruktur.
2 KBV - BMG legt neue TI-Pauschale für Praxen fest, aufgerufen im Internet am 17.07.2023.

 

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