BPtK kritisiert Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

25.08.2023, medhochzwei
Psychotherapie, Politik & Wirtschaft

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich aus Sicht der Kammer Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen könnten. Geplant sei aktuell, dass Krankenkassen zukünftig mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patientinnen und patienten nützt.

„Das Patientenwohl bleibt auf der Strecke, wenn Krankenkassen jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung erforderlich ist, sei eine Kernaufgabe von Ärztinnen Ärzten sowie und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Sie würden dies im Einzelfall auf der Grundlage einer individuellen Diagnostik und Indikationsstellung unter Einbeziehung der Patientinnen und Patienten entscheiden. „Patientinnen und Patienten werden erheblich verunsichert, wenn ihre Krankenkasse sie aus heiterem Himmel mit vermeintlichen Risiken für ihre Gesundheit konfrontiert“, so Dr. Benecke weiter.

Die BPtK fordert vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen – unter anderem beim Krankengeldbezug – auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung sei unerlässlich.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 16-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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