Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenzen 2024 steigen deutlich

17.10.2023, Rolf Stuppardt, Welt der Krankenversicherung
Krankenversicherung, Politik & Wirtschaft

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2024 erneut steigen. Die SV-Richtgröße wird von derzeit 4.987,50 Euro auf 5.175 Euro (62.000 EUR jährlich) angehoben. Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze um 3,8 Prozent wird damit höher ausfallen als im letzten Jahr, wo die Anhebung prozentual 3,1 Prozent ausmachte.

Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt 2024 deutlich von derzeit 5.550 Euro auf 5.775 Euro – bezogen auf das monatliche Brutto – an. Auf das Jahr hochgerechnet liegt die Versicherungspflichtgrenze 2024 dann bei 69.300 Euro. Die Anhebungen wurden von der Bundesregierung unter Berücksichtigung gestiegener Löhne und Gehälter vorgenommen und gilt bundeseinheitlich ab dem 1. Januar 2024.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 10-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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