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KMi (scp) – Um intensivmedizinische Expertise möglichst fachübergreifend zu nutzen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Oktober seine Zentrums-Regelungen um den neuen Typ „Zentren für Intensivmedizin“ ergänzt. Damit können Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, dafür finanzielle Zuschläge erhalten.
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