Marburger Bund fordert Transformationsfonds und zügige Umsetzung der Krankenhausreform sowie zügigen Bürokratieabbau

08.11.2023, medhochzwei
Politik & Wirtschaft, Krankenhaus, Gesundheitsversorgung

Die 142. Hauptversammlung des Marburger Bundes (MB) hat die Bundesregierung aufgefordert, die angekündigte Krankenhausreform zügig ins Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Die Neujustierung der stationären Versorgung dürfe nicht in parteipolitischen Grabenkämpfen untergehen, mahnte der Verband.

Die Delegierten betonten, man brauche funktionale, bedarfsgerechte Strukturen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Nur dann werde es auch gelingen, dauerhaft medizinische und pflegerische Fachkräfte für die Krankenhausversorgung zu gewinnen. Jede weitere Verzögerung des Reformprojekts drohe die aktuell schwierige Lage noch weiter zu verschärfen. Die Verunsicherung führe derzeit zu einem Investitionsstillstand in vielen Kliniken sowohl bei den Strukturen als auch beim Personal. Auch werde es bei der Umsetzung in den Ländern entscheidend darauf ankommen, die Versorgungssituation im vertragsärztlichen Bereich in den Planungen zu berücksichtigen, hieß es.

Die 1. Vorsitzende des MB, Dr. Susanne Johna, appellierte in ihrem Lagebericht an den Bund und die Länder, ihrer Verantwortung bei der notwendigen Umgestaltung der Krankenhausstrukturen gerecht zu werden. „Eine solche Transformation kostet Zeit, Nerven und Geld. Gute Politik verschweigt das nicht. Gute Politik erklärt die Veränderungen und arbeitet mit allen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen an bedarfsgerechten Lösungen. Eines ist klar: Wir brauchen einen Transformationsfonds im hohen zweistelligen Milliardenbereich“, sagte Johna.

Schneller Büroktarieabbau

Eine weiter Beschluss der Hauptversammlung fordert die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Patientenversorgung. „Ärztinnen und Ärzte erwarten eine schnelle und pragmatische Entlastung von Bürokratie in ihrem beruflichen Alltag, damit sie ihrer eigentlichen Arbeit in der Behandlung von Patientinnen und Patienten nachgehen können. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist jeder Abbau von bürokratischen Lasten gleichbedeutend mit zusätzlichen personellen Kapazitäten für die Patientenversorgung. Der Marburger Bund und andere Verbände haben dem Bundesgesundheitsministerium konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.“  

Insbesondere die ausufernden Qualitäts- und Strukturprüfungen seien so zu reduzieren, dass der Nachweis vorhandener Strukturen nur einmalig erbracht werden müsse. „Die vorhandenen und zukünftig noch zu erwartenden hochkomplexen und bürokratielastigen Doppel- und Mehrfach-Prüfungen durch den Medizinischen Dienst müssen auf ein sinnvolles Maß beschränkt werden“, forderte der MB. Die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium, in der Selbstverwaltung, im Gemeinsamen Bundesausschuss und in den zuständigen Instituten und Behörden müssten die unterschiedlichen Struktur- und Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern systematisch zu einem Prüfsystem zusammenführen.

Zwischenzeitlich sind die Inhalte eines „Eckpunktepapiers zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ aus dem Bundesgesundheitsministerium bekanntgeworden, welches einige der Forderungen aufnimmt – allerdings ist das Papier bisher nicht veröffentlicht worden. Unter anderem sollen laut des Papiers wohl besonders bei kleinteiligen Dokumentationspflichten und nicht erforderlichen Doppelstrukturen bessere Lösungen gefunden werden. Mit Blick auf die stationäre Versorgung wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass Entbürokratisierung eines der zentralen Ziele der angestrebten großen Krankenhausreform sei, die im Eckpunktepapier aus dem Juli dieses Jahres aufgeführten Maßnahmen seien „auch Bestandteil des Erarbeitungsprozesses für einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform“ – hier ist also abwarten angesagt, ein Gesetzentwurf zur Krankenhausreform soll dem Vernehmen nach Mitte November vorgestellt werden. 

Konkret sollen laut des Eckpunktepapiers zum Bürokratieabbau unter anderem die Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes im Bereich der stationären Kinder- und Jugendmedizin dauerhaft abgeschafft werden – vergangenen Winter waren diese vorübergehend ausgesetzt worden.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 21-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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