Digitalgesetze werden im Bundestag beraten

22.11.2023, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Recht, Digital Health

Am 09.11.2023 brachte die Bundesregierung die Entwürfe der beiden Digitalgesetze für eine bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen in den Bundestag ein. Es geht zum einen um das Digitalgesetz, mit dem unter anderem die elektronische Patientenakte 2025 verpflichtend eingeführt werden soll, und zum anderen um das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem die Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten insbesondere für Wissenschaft und Forschung geschaffen werden soll. 

In erster Lesung hat der Bundestag diese Gesetze behandelt und zur Anhörung der Sachverständigen an den Gesundheitsausschuss verwiesen. Dort fand bereits am 15.11.2023 die Sitzung statt. 
Zwar gab es etliche kritische Anmerkungen, insbesondere zu den zum Teil kleinlichen Regelungen und der Kurzfristigkeit, insgesamt überwiegt aber bei allen Bundestagsparteien eine grundsätzliche Zustimmung, so dass mit einem Inkrafttreten in diesem Jahr noch zu rechnen ist.1

 

1 Digitalgesetze im Bundestag - „Heute starten wir die dringend benötigte Aufholjagd“ (bundesgesundheitsministerium.de) sowie Deutscher Bundestag - Anhörung zum Digitalgesetz, aufgerufen im Internet am 15.11.2023.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem HHL-Newsletter 6-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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