Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

23.11.2023, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Recht, Krankenhaus

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 19. Oktober 2023, das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) beschlossen. 

Ab dem 1. Mai 2024 soll es einen Onlineatlas geben, der verständlich über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland informiert.

Patientinnen und Patienten sollen unter anderem diese Daten abrufen können:
•    Fallzahlen (ab 1. Oktober 2024 differenziert nach 65 Leistungsgruppen)
•    Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Personal
•    Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe
•    Zuordnung zu Versorgungsstufen (sogenannte Level)

Mit diesem Gesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf.

Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreform, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.1

 

1 Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz (bundesgesundheitsministerium.de) und Krankenhaus-Atlas für Patientinnen und Patienten | Bundesregierung, aufgerufen im Internet am 15.11.2023. 

 

Dieser Beitrag stammt aus dem HHL-Newsletter 6-2023. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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