Psych-Krankenhäuser können kurzzeitig aufatmen

19.12.2023, medhochzwei
Krankenhaus, Recht, Aktuelles aus dem Verlag

Mit dem Beschluss vom 19.10.2023 hat der G-BA die Sanktionen bei Nicht-Erfüllung der PPP-RL noch einmal um zwei weitere Jahre verschoben und Nachbesserung an der Sanktionsregelung angekündigt. Damit haben psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Abteilungen mehr Zeit gewonnen, sich auf die sanktionierte Anwendung der PPP-RL vorzubereiten. Das ist dringend notwendig, wie die Ergebnisse aus den Nachweisverfahren sowie Simulationen der „Plattform Entgelt“ zeigen: Im Jahr 2024 wären über 80 % der Einrichtungen von Sanktionen betroffen gewesen – bei 95 % Erfüllungsgrad. Erklärtermaßen nimmt der G-BA keineswegs Abstand von der Höhe der Mindestvorgaben. Die Häuser müssen dringend an ihre Strukturen und Prozesse, um die Vorgaben zukünftig sicher erfüllen zu können.

Mit Blick auf das kommende Jahr 2024 stehen auch unabhängig von der Frage der Sanktionen wesentliche Veränderungen an, die Herausforderungen und Risiken im Rahmen der PPP-RL noch erhöhen:

  • Ab 2024 können Krankenhäuser anstelle der Stichtagserhebung ihre Einstufungen aus Routinedaten ableiten. Ab 2025 ist dieses Verfahren verpflichtend anzuwenden. Das stellt eine große Veränderung, insbesondere für die ärztlichen und pflegerischen Berufsgruppen dar. Die Höhe der Mindestvorgaben kann hierdurch deutlich steigen.

  • Zum 01.01.2024 tritt die Mindestvorgabe für den pflegerischen Nachtdienst in Kraft und wird damit Teil der Nachweisführung. Hieraus können sich zusätzliche Nachtdienstbedarfe und neue Steuerungsnotwendigkeiten ergeben.

  • Auch in 2024 werden sehr viele Standorte in eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst kommen. Alle pessimistischen Erwartungen zu dem Thema wurden mehr als erfüllt. Die MD-Prüfung ist ein erhebliches Risiko für die Richtlinienerfüllung und für die Finanzierung. Es bedarf umfassender und detaillierter Vorbereitung und guter Argumente während und nach der Prüfung.

  • Die Finanzierung des zusätzlichen Personalbedarfs zur sicheren Erfüllung der PPP-RL sind nach wie vor der wesentliche Schlüssel für eine Zukunftsfähigkeit des Krankenhauses unter den Voraussetzungen der PPP-RL. Ob über eine wesentliche Erhöhung des therapeutisch-pflegerischen Personals oder eine weitestgehend budgetneutrale Leistungssenkung – wesentliche Budgeterhöhungen sind unbedingt zu verhandeln.

Für diese (und weitere) Herausforderungen für die kommenden Jahre bieten die Praxishandbücher zur PPP-RL der Herausgeber Günther, Krüger und Thewes (Finanzierung) große Unterstützung. Die zweite Auflage des Praxishandbuchs zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie  umfasst bereits alle systematischen Veränderungen des Jahres 2024 und bietet Hilfestellung und Praxistipps für alle Richtlinieninhalte. Das Praxishandbuch Budgetverhandlung und Finanzierung von Psych-Einrichtungen unterstützt Krankenhäuser dabei, ihre Ansprüche in der Budgetverhandlung oder notfalls über die Schiedsstelle durchzusetzen.

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