G-BA konkretisiert Anforderungen an ASV bei Epilepsie und Augentumoren

21.12.2023, Sven C. Preusker
KMi Nachrichten, Politik & Wirtschaft, Krankenhaus, Versorgung

KMi (scp) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für zwei weitere komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen konkretisiert. Damit ist ASV künftig auch bei zerebralen Anfallsleiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges möglich. Definiert wurden unter anderem die fachärztlichen Disziplinen, die in einem ASV-Team vorhanden sein müssen, sowie die diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die Patientinnen und Patienten in Anspruch nehmen können.

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