Bundestag beschließt Gesetze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

31.01.2024, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
Politik & Wirtschaft, Versorgung, Digital Health, Gesundheitsversorgung

Der Bundestag hat am 14. Dezember 2023 das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) in 2./3. Lesung beschlossen.1

Die Gesetze zielen darauf ab, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und für die Forschung besser nutzbar zu machen.

Mit dem Digitalgesetz soll die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA), die derzeit kaum genutzt wird, für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird.

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen.

Beide Gesetze sollen im Bundesrat am 02. Feburar 2024 abschließend behandelt werden und rückwirkend am 01 Januar in Kraft treten.
Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher.
 

1 Deutscher Bundestag - Mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem beschlossen im Internet aufgerufen am 14.01.2024.

 

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