Europaparlament und EU-Staaten haben sich am 08.12.2023 auf AI-Act verständigt

04.02.2024, Prof. Hans Böhme, Healthcare & Hospital Law
KI & Technik, Politik & Wirtschaft

Am Freitagabend des 08.12.2023 verständigten sich nach langen Verhandlungen die Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten auf einen einheitlichen Rechtsrahmen und Normen für die Entwicklung, Vermarktung und Verwendung Künstlicher Intelligenz (KI).

Bereits in HHL-Newsletter 4/2022 wurde der am 21.04.2021 von der EU-Kommission veröffentlichte Entwurf für den Artificial Intelligence Act (kurz: AIA, Gesetz über Künstliche Intelligenz)1, welcher einen einheitlichen Rechtsrahmen branchenübergreifend für alle Produkte, bei denen KI eingesetzt wird, also auch für Medizinprodukte, vorgestellt.

Nachdem die Verhandlungen zuletzt fast scheiterten, müssen das Europaparlament und die Mitgliedstaaten der Einigung um den AI-Act als erstes umfassendes KI-Gesetz der Welt noch zustimmen. Dies hat jedoch nur formelle Bedeutung.

Zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes wird es eine Übergangsphase von wahrscheinlich zwei Jahren geben. Mit Hilfe eines KI-Paktes soll erreicht werden, dass KI-Entwickler aus Europa und der ganzen Welt sich zwischenzeitlich freiwillig zur Umsetzung der wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes bereits vor Inkrafttreten verpflichten sollen.

Sobald das Gesetz verbindlich veröffentlicht ist, werden Einzelheiten für Gesundheitseinrichtungen vorgestellt.

 

1 EUR-Lex - 52021PC0206 - DE - EUR-Lex (europa.eu) [abgerufen am 13.01.2024].

 

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