Leiharbeit in der Pflege: Bundesrat fordert Begrenzung

09.02.2024, medhochzwei
Pflege, Politik & Wirtschaft

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen wirksam zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Regelungen getroffen werden, um die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2. Februar fasste der Rat auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und übersandte sie der Bundesregierung.

Die Entschließung umfasst zehn Punkte, bei denen der Bundesrat Verbesserungsbedarf sieht und Maßnahmen vorschlägt. Unter anderem wird die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte genannt, für die der Bundesrat gezielte Unterstützung fordert. Dabei dürften entstehende Mehrkosten aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden, beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden, fordert der Rat.

Die Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.

Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe – sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der Bundesrat seine Entschließung. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.

Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet, feste Fristvorgaben für eine Befassung gibt es dafür nicht.

 

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