DGCC-Forderung: Pflegeberatung nicht einer Profession vorbehalten

22.02.2024, medhochzwei
Politik & Wirtschaft, Case Management, Pflege

Die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) widerspricht der Forderung des Deutschen Pflegerats (DPR), die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ausschließlich Pflegefachpersonen vorzubehalten. Der DPR hatte in einer Stellungnahme zum geplanten Pflegekompetenzgesetz diese Position vertreten. Das Pflegekompetenzgesetz, das Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht hat, werde von der DGCC als absolut wichtiger, zukunftsweisender und überfälliger Schritt zur Stärkung der Profession der Pflege gesehen und unterstützt, hieß es dazu. Es werde die interprofessionelle Zusammenarbeit, die das Gesundheitswesen prägt, stärken. Pflegefachpersonen würden auch im Case Management zu den wichtigen Ausgangsberufen für die Weiterbildungen gehören, aber das Case Management gehöre keiner Profession – auch nicht in der sogenannten „Pflegeberatung“, deren Bezeichnung irreführend sei. Darauf verweist die DGCC in ihrem Positionspapier. 

Dort heißt es, Pflegeberatung, die richtigerweise in ihrer Kernaufgabe in komplexen Hilfesituationen ein Versorgungsmanagement meine – vergleichbar mit §11 Abs.4 SGB V –, beinhalte nicht notwendigerweise Vorbehaltsaufgaben der Fachpflegekräfte. Soweit in der Pflegeberatung Vorbehaltsaufgaben der Fachpflegekräfte berührt würden, seien diese zu beachten und Pflegefachpersonen im Rahmen des Versorgungsmanagements entsprechend einzubeziehen, wenn die Pflegeberatung nicht von Case Managerinnen oder Managern mit einer Qualifikation als Pflegefachkraft durchgeführt wird. Würden zertifizierte Pflegefachpersonen Aufgaben des Case Managements im Rahmen des § 7a SGB XI übernehmen und berühre die Pflegeberatung die Kompetenzen anderer Berufsgruppen, etwa der Sozialen Arbeit, der Medizin etc., so seien diese von den Pflegefachpersonen hinzuzuziehen.

Weiter heißt es in der DGCC-Stellungnahme: „Case Management zeichnet sich durch einen interprofessionellen Ansatz aus. Dieser kann und darf nicht infrage gestellt werden, auch wenn die Profession der Pflege nachvollziehbar ihren Kompetenzen auch im Zusammenhang mit der „Pflegeberatung“ Ausdruck verleihen will. Zudem ist zu bedenken, dass eine interdisziplinäre Zusammenarbeit die Qualität der Pflegeberatung fördern wird.“

Das Positionspapier der DGCC steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 03-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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