Pflegekammer Baden-Württemberg: Über 50 Prozent ohne Widerspruch – Quorum voraussichtlich nicht erreicht

07.03.2024, medhochzwei
Pflege, Politik & Wirtschaft

Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hat Ende Februar den Sozialausschuss darüber informiert, dass nach derzeitigem Daten-Stand das notwendige 60-Prozent-Quorum zur Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg knapp verfehlt wurde. „Jetzt aufzugeben ist keine Option, das Ergebnis muss noch geprüft und endgültig bestätigt werden“, so Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Gründungsausschusses, zum erwarteten Ergebnis.

Die stellvertretende Vorsitzende Gabriele Hönes zeigt sich enttäuscht über das voraussichtliche Votum ihrer Profession: „Wir haben es geschafft, die Mehrheit der Pflegefachpersonen zu überzeugen und stoßen auf breite Zustimmung.“ Trotz einer breit angelegten Informationskampagne sowie über 100 Kammerbotschafterinnen und -botschfter, die im ganzen Land in den Einrichtungen und Diensten zur Kammer informiert hätten, seien die Informationen nicht bei allen durchgedrungen, hieß es vom Gründungsausschuss. Da das Ergebnis vorläufig und noch nicht abschließend geprüft sei, halte der Gründungsausschuss es noch für verfrüht, bereits jetzt von Tatsachen auszugehen, die erst im Fortlauf des Prozesses validiert werden könnten. Die nächsten Wochen würden nun für die Aufbereitung und Prüfung der Datenbasis genutzt, so wie es der Prozess vorsehe. 

„Sollte es sich bestätigten, wäre das Ergebnis ein herber Rückschlag für die Weiterentwicklung und Professionalisierung der Pflege, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland“, so Hönes.

All diejenigen, die sich bislang ehrenamtlich für den Aufbau der Landespflegekammer engagiert hätten, seien fassungslos. „Jetzt gilt es, den Kopf nicht in den Sand zu stecken. Wir haben viel erreicht und wir werden nicht aufgeben, die Pflege in Baden-Württemberg und in Deutschland zu stärken“, fügte Vorstandsmitglied Anne-Katrin Gerhardts hinzu. Man werde laut und sichtbar bleiben und auch weiterhin auf politische Unterstützung zählen.

Das Verfahren wurde im Landespflegekammergesetz im vergangenen Jahr festgeschrieben und vom Landtag mehrheitlich beschlossen. Demnach mussten bis zum 23.02.2024 60 Prozent der laut Krankenhaus- und Pflegestatistik in Baden-Württemberg beschäftigten Pflegefachpersonen ohne Widerspruch registriert sein.

 

Dieser Beitrag stammt aus dem medhochzwei Newsletter 04-2024. Abonnieren Sie hier kostenlos, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!

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