PPP-RL – Praxisorientierter Überblick, Nachweisführung und Budgetverhandlung 2023 (Trailer)

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Erfahrungen aus der praktischen Anwendung, Tipps zum Nachweisverfahren und zur Vorbereitung auf MD-Prüfungen

Zum 01.01.2020 trat die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) in Kraft. Seither sind alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verpflichtet ihren Personalbedarf anhand der Richtlinie zu berechnen, zu dokumentieren und nachzuweisen. Die Richtlinie wird durch den G-BA jährlich weiterentwickelt und verändert. Zum 01.01.2023 stehen deshalb bereits weitere Veränderungen am Regelwerk an. Neben Konsequenzen für die Leistungserbringung wird es ab 2023 zu Prüfungen durch den Medizinischen Dienst kommen und Verstöße gegen die Richtlinie werden zudem ab 01.01.2024 wirtschaftlich sanktioniert. Die betroffenen Krankenhäuser sollten daher das Jahr 2023 gut nutzen um sich umfassend auf die Regelungsinhalte der Richtlinie vorzubereiten und den notwendigen Personalbedarf in die Budgetverhandlungen 2023 einbringen.

Im Online-Seminar geben die Referenten Stefan Günther, Ramon Krüger und Stefan Thewes einen umfangreichen Überblick über die aktuellen Inhalte und Richtlinien. Dabei werden praktische Tipps zur Umsetzung der Richtlinie gegeben sowie Änderungen der gesetzlichen Grundlage für Budgetverhandlung 2023 thematisiert. Weitere Informationen finden Sie hier.

https://youtu.be/nQpURp_kvE8
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