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Das (materielle) Berufsrecht der Psychotherapeuten und die Heilberufsgerichtsbarkeit sind Angelegenheiten der Länder. Nach den Heilberufs- und Kammergesetzen unterliegen die Mitglieder der Heilberufskammern einer Heilberufsgerichtsbarkeit, die Organisation per Landesrecht weist jedoch Unterschiede auf. Hinsichtlich des Berufsrechts versuchen die von der Bundespsychotherapeutenkammer und von der Bundesärztekammer verabschiedeten Muster-Berufsordnungen zu einer Vereinheitlichung der auf Landesebene verabschiedeten Berufsordnungen hinzuwirken.
Die neue Entscheidungssammlung ermöglicht den unmittelbaren Vergleich der jeweiligen Strafzumessung. Sie zeigt Konkretisierungen der Berufsrechtsnormen durch die Gerichte und gibt Einblicke in berufsrechtliche Verfahren.
Das Werk ist übersichtlich gegliedert nach den §§ der Berufsordnung. Skizzierende Stichworte sowie Orientierungssätze des Herausgebers bei den Urteilen gewährleisten einen zeitsparenden und zielgerichteten Zugang zur berufsgerichtlichen Rechtsprechung.
Der Autor:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin H. Stellpflug , MA (Lond.), Mediator, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Partner der auf das gesamte Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei DIERKS + BOHLE in Berlin. Er ist Autor zahlreicher medizinrechtlicher Veröffentlichungen und Professor für Gesundheitsrecht und Ethik an der Psychologischen Hochschule Berlin.
„Der Herausgeber hat gute Kontakte zu den Fachverbänden und den Berufsgerichten. Er wird die Sammlung stets aktualisieren und liefert damit den Betroffenen selbst, aber auch Anwälten und Gerichten ein gutes Nachschlagewerk.“
Quelle: Dr. Gernot Steinhilper, MedR 9/2017