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Glücksspiel – erst ab 18 Jahren erlaubt? Laut Jugendschutzgesetz ja, in der Realität zocken jedoch zunehmend mehr Kinder und Jugendliche auch um Geld. Die Grenzen zwischen Gaming (dem digitalen Spielen) und Gambling (dem Glücksspielen) verschwimmen.
Der abgezockt! Parcours soll dem entgegenwirken. Er wurde entwickelt, um
Ob als Lehrkraft, schulsozialpädagogisches Fachpersonal, Erziehende oder Jugendgruppenleitende – der Glücksspielparcours lässt sich in verschiedenen Settings und mit unterschiedlichen Jugendgruppen einsetzen. Er richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren sowie an junge Erwachsene. Der Glücksspielparcours ist die Neuauflage eines evaluierten Methodensets, dessen präventive Wirksamkeit vom Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) wissenschaftlich bestätigt wurde.
Im Manual für die Workshopleitung finden Fachkräfte alle Informationen zu Vorbereitung, Aufbau, Ablauf und Durchführung des abgezockt! Parcours zur Glücksspielprävention. Es bietet außerdem Hintergrundinformationen rund um die Themen Glücksspiel und Glücksspielsucht. Das Manual hilft der Workshopleitung dabei, den Überblick zu bewahren, den Parcours gut zu begleiten und auf eventuelle Rückfragen der Teilnehmenden reagieren zu können.
Bitte beachten:
Das Manual ist Teil des Methodensets und nur in Kombination mit diesem nutzbar.
Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) ist die Dachorganisation der Suchthilfeeinrichtungen und Selbsthilfegruppen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen. Sie ist eine Landesfacharbeitsgemeinschaft der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Als zentrale Ansprechpartnerin für das Thema Sucht fördert und unterstützt sie die suchtpräventiven, -beratenden, -therapeutischen und -rehabilitativen Maßnahmen der Mitgliedseinrichtungen und ermöglicht ein träger- und verbandsübergreifendes Zusammenwirken der in den Mitgliedsverbänden organisierten Suchthilfeeinrichtungen.
Die NLS vertritt die gemeinsamen suchtfachlichen und suchtpolitischen Interessen der Mitglieder auf Landesebene. Sie setzt sich für die Sicherstellung der Versorgung von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung ein. Und sie trägt zur Weiterentwicklung wirksamer und qualifizierter Hilfeangebote und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Abhängigkeitsstörungen bei.
Die „pad – präventive, altersübergreifende Dienste im sozialen Bereich – gGmbH“ ist aus dem Verein „pad e.V. - Eltern, Kinder und Jugendliche gegen Drogenmißbrauch“ hervorgegangen, der im Frühjahr 1990 durch eine Initiative engagierter Eltern, Lehrer*innen und Jugendlicher gegründet wurde.
Die pad gGmbH ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. In den über 60 Einrichtungen und Projekten wird kompetent beraten, begleitet, angepackt, werden Lösungen gefunden und manch‘ unkonventionelle Wege im Einklang mit den Kindern, Jugendlichen und Familien vor Ort gegangen. Aktuell beschäftigt die pad gGmbH mehr als 400 Menschen, die sich an mehr als 30 Standorten engagieren. Der Träger arbeitet in sechs Bereichen: Familie, Kindertagesbetreuung, Schule & Delinquenz, Jugend, Arbeit & Sucht sowie Demokratie.
Die pad gGmbH begleitet und unterstützt Menschen – auch in schwierigen Lebenssituationen – und steht ihnen beratend und verstehend zur Seite. Dabei stärken und motivieren die Mitarbeiter*innen ihre Klient*innen, um Entwicklungschancen zu ermöglichen. Der Träger arbeitet auf der Grundlage von Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe und würdigt die Individualität der Menschen, denen er hilft. Der zentrale Ansatz in allen Bereichen ist die Prävention. Die pad gGmbH ist konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Das Präventionsprojekt Glücksspiel ist ein Projekt der pad gGmbH und wird im Auftrag der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung durchgeführt. Das Angebot umfasst vielfältige Maßnahmen zur berlinweiten Prävention von Glücksspielsucht.